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115/2003
Stand: 28.05.2003
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Derzeit noch vier Verfahren im Rahmen der EVZ-Stiftung anhängig

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/WOL) Mit dem Stand vom 31. März 2003 hat die Bundesregierung eine weitere Unterrichtung über den Stand der Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen im Zusammenhang mit der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ-Stiftung) in Form eines vierten Berichts (15/1026) vorgelegt. Danach konnten auf dem Gebiet der Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen weitere wesentliche Fortschritte erzielt werden. Dargelegt wird, dass sich vorbehaltlich der Einlegung eines weiteren Rechtsmittels durch einen Kläger alle in den Anlagen C und D der gemeinsamen Erklärung aufgeführten Klagen zurückgenommen oder anderweitig erledigt sein. Im Rahmen "sonstiger Klagen" seien aber derzeit noch insgesamt vier Verfahren gegen deutsche Unternehmen bei US-Gerichten anhängig, die sich unter anderem mit Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Arisierung von Klägern vor deren Enteignung befassen. Detailliert geht der Bericht auf Aspekte des administrativen und legislativen Rechtsfriedens und auf den Stand zur Sicherung des Rechtsfriedens in der übrigen Welt ein.

Danach schließt der umfassende und andauernde Rechtsfrieden nach dem deutsch-amerikanischen Regierungsabkommen auch den Schutz deutscher Unternehmern vor legislativen und administrativen Maßnahmen in den USA ein. In der Praxis spiele diese Frage vor allem bei den Gesetzen einzelner Bundesstaaten eine Rolle. Dies gebe derzeit dortigen Versicherungsaufsichtsbehörden das Recht, europäischen Versicherungsunternehmen bei Androhung des Lizenzentzugs auferlegen, sämtliche Versicherungspolicen aus den Jahren 1920 bis 1945 EDV-aufbereitet offen zu legen. Eine derartige Offenlegung sei angesichts der wenigen nicht regulierten Versicherungsansprüche mit unproportional hohen Kosten verbunden und datenschutzrechtlich problematisch. Deutsche und amerikanische Versicherer sowie die Vereinigung amerikanischer Versicherungen haben daher gegen den Bescheid des Versicherungskommissars von Kalifornien geklagt. Mit einer Entscheidung vor dem Supreme Court ist laut Bericht noch im Sommer 2003 zu rechnen.

Unbezahlte oder entzogene und nicht anderweitig entschädigte Versicherungspolicen deutscher Versicherungsnehmer sind Teil der durch das Gesetz zu Errichtung der EVZ-Stiftung zu regelnden Ansprüche und sollen unter Mitwirkung des ICHEIC - einer 1998 gegründeten Vereinigung von US-Aufsichtsbehörden, jüdischen Verbänden, des Staates Israel sowie fünf europäischer Versicherungsunternehmen ausgeglichen werden. Das ICHEIC habe am 30. April 2003 eine Datensammlung von 263 232 möglichen Policeninhabern in das Internet gestellt, wonach Entschädigungsanträge bis zum 30. September 2003 gestellt werden können. Die abschließende Regelung der Versicherungspolicenfragen aus der NS-Zeit habe das Ziel einer Anerkennung des Verfahrens und der Unterlassung weiterer Maßnahmen gegen deutsche Versicherungsunternehmen. Bislang ergebnislos geblieben seien politische Anstrengungen der US-Regierung US-Gesetzesinitiativen auf Bundesstaatenebene künftig gegenstandslos werden zu lassen. Eine Liste der in einzelnen US-Bundesstaaten in Kraft getretenen Gesetze oder in Vorbereitung befindlicher Initiativen ist der Anlage des Berichts beigefügt.

Ebenfalls beigefügt sind dem Bericht eine Liste laufender Prozesse gegen deutsche Unternehmen oder gegen die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus und dem Zweiten Weltkrieg aus Ländern, die die gemeinsame Erklärung vom 17. Juli 2000 nicht unterzeichnet haben. Laut Aufstellung gibt es dazu in Frankreich 38 Klagen auf Entschädigung für Zwangsarbeit, in Griechenland bis zu 10 000 Klagen auf Entschädigung für SS-Massaker und Kriegsschäden, in Italien eine Klage auf Entschädigung wegen Zwangsarbeit und aus Jugoslawien vier Klagen zur Entschädigung für Geiselerschießungen und Zwangsarbeit.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_115/05
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