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118/2003
Stand: 04.06.2003
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Länderkammer lehnt Positivliste für Arzneimittel ab

Gesundheit und Soziale Sicherung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Der Bundesrat lehnt die geplante Positivliste für Arzneimittel ab. Eine solche Liste für Medikamente, die künftig noch von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden, sei weder dazu geeignet, die Versorgungsqualität zu Gunsten der Patienten zu verbessern noch die Kosten im Arzneimittelbereich zu dämpfen. Dies geht aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/1071) hervor, der identisch ist mit einem zuvor von der Koalition vorgelegten Entwurf (15/800). Nach Überzeugung der Ländervertretung stellt eine solche Positivliste einen ungerechtfertigten Eingriff in die Therapiefreiheit des Arztes dar. Auch würde sie negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland nach sich ziehen. Dadurch würden zahlreiche, auch hochqualifizierte Arbeitsplätze in der pharmazeutischen Industrie gefährdet. Dies gelte insbesondere auch für mittelständische Betriebe, die teilweise einen Großteil ihres Umsatzes mit der Produktion bzw. mit dem Vertrieb gerade jener Medikamente erzielten, die von der gesetzlichen Krankenversicherung zukünftig nicht mehr erstattet werden dürften, heißt es in der Stellungnahme. Auch stellt der Bundesrat die Kalkulation der Regierung in Frage, mit der Positivliste jährlich etwa 800 Millionen Euro einsparen zu können. Diese Berechnung beruhe auf der Erwartung, dass die Kassenärzte ihr Verordnungsverhalten an die neuen Regelungen anpassten. Ärzte würden aber mit ihren Verschreibungen unter Umständen auf höherpreisige, in der Positivliste aufgeführte Arzneimittel ausweichen.

Die Bundesregierung antwortet in ihrer Gegenäußerung, die Positivliste werde seit Jahren von der Ärzteschaft und den Krankenkassen gefordert. Sie sei wichtig, damit die Arzneimitteltherapie nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse für die gesetzlich Versicherten auch weiterhin finanzierbar bleibe. Außerdem weist die Regierung darauf hin, dass es derartige Positivlisten bereits in anderen EU-Mitgliedsstaaten gebe. Momentan gebe es in Deutschland ein unübersichtliches Arzneimittelangebot, da 40 000 Arzneimittel im Verkehr seien. Mit der Positivliste werde den Ärzten eine wichtige Orientierungshilfe an die Hand gegeben, um eine Auswahl von Arzneimitteln entsprechend treffen zu können. Die Regierung beruft sich auf Schätzungen von ärztlichen Fachkreisen, wonach ein jährliches Einsparvolumen von rund 800 Millionen Euro erzielt werden könne.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_118/01
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