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120/2003
Stand: 04.06.2003
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Härtefallregelung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz angenommen

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Berlin: (hib/RAB) Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen hat der Umweltausschuss am Mittwochmittag eine Härtefallregelung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen, indem er einen Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (15/810) in geänderter Fassung annahm. Danach sollen energieintensive Unternehmen, die nach dem EEG übermäßig betroffen sind, entlastet werden. Eine Regierungsvertreterin erklärte, die Entlastung solle schnellstmöglich erfolgen. Die Anträge sollen binnen eines Monats bearbeitet werden. Die Sozialdemokraten betonten, die Regierungsfraktionen kämen ihrer Verantwortung für Unternehmen nach, die durch das EEG in Bedrängnis geraten seien. Es dürfe aber nicht mit falschen Zahlen agiert werden, von einer Kostenexplosion könne keine Rede sein. Die gesetzlichen Regelungen zu den erneuerbaren Energien, die auch zur Schaffung von Arbeitsplätzen beigetragen hätten, dürften nicht durch eine unsachliche Diskussion beschädigt werden. Die Fraktion wies auf einen Änderungsantrag der Koalition hin, wonach die Mehrkosten auf 0,05 Cent je Kilowattstunde reduziert werden sollen, um den betroffenen Unternehmen größtmögliche Planungssicherheit zu geben. Dies sei im Sinne des Bundesrates, der nun hoffentlich der Gesetzesvorlage zustimmen werde.

Die CDU/CSU kritisierte eine willkürliche Festlegung der Entlastung auf Unternehmen, die 100 Gigawattstunden und mehr verbrauchten. Eine solche willkürliche Schwelle verzerre den Wettbewerb in einigen Branchen und führe lediglich zu mehr Bürokratie und zu einem höheren Verwaltungsaufwand. Auch fehlten zu einigen Fragen klare rechtliche Aussagen. Die Bündnisgrünen hoben die Notwendigkeit hervor, zwischen von den Energiekosten stark betroffenen Unternehmen und den unbelasteteren Betrieben zu unterscheiden. Die nun verabschiedete Härtefallregelung stelle den Versuch dar, punktgenau bei den energieintensiven Unternehmen zu landen. In diesem Sinne sei es wichtig, dass die betroffenen Unternehmen die notwendigen Daten zur Verfügung stellten. Bisher sei nur die Aluminiumbranche dieser Forderung nachgekommen. Die Abgeordneten betonten die wichtige Rolle des EEG, das 50 Prozent der notwendigen CO2-Einsparungen leiste. Für die FDP sind die Kappungsgrenzen für die Unternehmen zu hoch. Da die kleinen und mittleren Unternehmen nicht zum Zuge kämen, habe der Gesetzentwurf lediglich symbolische Wirkung. Insgesamt seien die zusätzlichen Kosten infolge des EEG hoch, so dass Entlastungen notwendig seien. Die Regierung müsse daher klarstellen, wie das Antragsverfahren gestrafft und vereinfacht werden könne, damit die Betriebe rasch entlastet würden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_120/01
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