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130/2003
Stand: 17.06.2003
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Koalitionsfraktionen: Positivliste ist eine "hervorragende Handreichung"

Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung

Berlin: (hib/BES) Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen über die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (15/800) und der gleichlautende Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/1071) sind am Dienstagnachmittag im Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung abschließend beraten und gegen die Stimmen der Opposition angenommen worden. Auch die Änderungsanträge der Koalition zu ihrem Gesetzentwurf wurden von der CDU/CSU und der FDP abgelehnt. In der Beratung tauschten die Abgeordneten wiederholt ihre Argumente für oder gegen das so genannte Arznei-Positivlistengesetz aus. Während es die Initiatoren für ein "notwendiges Element" der Gesundheitsreform und eine "hervorragende Handreichung" für Ärzte und Patienten hielten, kritisierten die Oppositionsfraktionen die Gesetzesinitiative als bürokratisch und "medizinisch nicht verantwortbar". Auch würden infolge dieses Gesetzes Arbeitsplätze in der Pharmaindustrie verloren gehen, bemängelte die Union. Durch die Einführung der Positivliste werde das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient belastet, befürchteten die Liberalen. Für die SPD stellt das geplante Gesetz hingegen eine Qualitätsverbesserung dar. Auch sei Deutschland regelrecht "umzingelt" von anderen EU-Ländern, in denen auch Arznei-Positivlisten gelten. Die Vergleichbarkeit der geplanten Positivliste mit entsprechenden ausländischen Regelungen sei nur begrenzt möglich, hielt dem die Union entgegen und berief sich dabei auf ein Schreiben des Gesundheitsministeriums.

Abgestimmt wurde im Gesundheitsausschuss auch über den Gesetzentwurf zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch und des Sozialgerichtsgesetzes (15/812, 15/1070). Die Vorlage wurde bei Enthaltung der FDP angenommen. Einem Änderungsantrag der Regierungskoalitionen stimmte die Union zu. Dies sei eine "sinnvolle Ergänzung" des Gesetzentwurfes, hieß es. Damit hätten sich SPD und Bündnis 90/die Grünen der Haltung der CDU/CSU angeschlossen. Ein Änderungsantrag der Union wurde hingegen bei Enthaltung der Liberalen abgelehnt. Die Koalition lehnte auch ein Änderungsantrag der FDP ab. In dem Gesetzentwurf geht es um die Neugestaltung des Finanzausgleichs zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften, denen Anreize für den Zusammenschluss gegeben werden sollen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_130/01
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