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154/2003
Stand: 07.07.2003
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Es gibt noch Defizite bei den Menschenrechten im Kaukasus

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/KAG) Die Bundesregierung beobachtet nach eigenen Angaben sehr genau die Umsetzung der Verpflichtungen, die Armenien, Georgien und Aserbaidschan zur Einhaltung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten eingegangen sind. Dabei stehen deutlichen Fortschritten anhaltende Defizite gegenüber, heißt es in der Antwort der Regierung (15/1249) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (15/1141). Sie bezieht sich dabei auf die noch bestehende Todesstrafe in Armenien, die nicht ausreichend unabhängige Justiz in Georgien und auf politische Gefangene in Aserbaidschan.

Im Einzelnen sei außerdem festzustellen, dass Pressefreiheit in Armenien nur begrenzt praktiziert werden kann. Dort existieren nach Information der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) weiterhin Beschränkungen im Bereich der elektronischen Medien. So habe der oppositionelle Fernsehsender zur Zeit keine Sendelizenz. Bedenklich findet die Regierung ebenfalls Bestimmungen im Strafgesetzbuch, nach denen Beleidigungen und Verleumdungen von Amtspersonen mit Haftstrafen geahndet werden können. Des Weiteren seien aus Georgien Drohungen und Gewaltanwendungen gegenüber Journalisten gemeldet worden. Über Aserbaidschan berichtet die Regierung, dass die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit durch staatliche Registrierungspflicht und administrative Maßnahmen beeinträchtigt sei. Zu Fällen der Misshandlung in Polizeigewahrsam und Untersuchungshaft komme es noch immer in Armenien und Georgien, heißt es weiter. Die georgische Regierung habe aber einen Beauftragten zur Beendigung dieser Zustände eingerichtet. Es gebe außerdem glaubwürdige Berichte über Folter in Aserbaidschan, wo auch die Haftbedingungen sehr viel schlechter sein sollen als in den beiden anderen Ländern. Verstöße gegen die Rahmenübereinkunft zum Schutz der Minderheitenrechte liegen der Regierung nach eigenen Angaben nur über Aserbaidschan vor, wo angeblich den im Land verbliebenen Armeniern immer wieder Rechte wie staatliche Leistungen vorenthalten werden. Zu den eigenen Initiativen zur Verbesserung der Lage gibt die Bundesregierung an, sich an länderübergreifenden Rechtsberatungsprogrammen im Südkaukasus zu beteiligen, um einen Beitrag zur Modernisierung der Rechtssysteme in den drei Ländern zu leisten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_154/06
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