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154/2003
Stand: 07.07.2003
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Prozentuale Verschiebungen bei der Struktur der Parteiausgaben

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/WOL) Bei der Festlegung einer typischen Struktur der Ausgaben der politischen Parteien ("Warenkorb") für das Jahr 2002 sind Unterschiede gegenüber dem Warenkorb von 1991 von bis zu sechs Prozentpunkten ermittelt worden. Dies geht aus dem Bericht der vom Bundespräsidenten berufenen Kommission unabhängiger Sachverständiger für Fragen der Parteienfinanzierung (15/1270). Danach sind die finanziellen Aufwendungen für Personal von 32 Prozent auf 30,5 Prozentpunkte zurückgegangen. Ein Rückgang von 1,5 Prozent ergab sich ebenfalls bei Post und Versand mit 4,5 Prozent in 2002 gegenüber sechs Prozent 1991 und bei der Telekommunikation mit 2,5 Prozent gegenüber vier Prozent. Die Neufestlegung für EDV zeigt mit 2,5 Prozent im Jahr 2002 gegenüber fünf Prozent 1991 eine Kostensenkung an. Die Kfz-Kosten für 2002 sind mit 1,5 Prozent gegenüber zwei Prozent 1991 um 0,5 Prozent gesunken. Um vier Prozent vom Gesamtanteil verringert hat sich mit neun Prozent des Gesamtanteils im Jahr 2002 gegenüber 13 Prozent im Jahr 1991 der Anteil für "sonstige", nicht näher spezifizierbare Kosten. Innerhalb dieser Kategorie ist lediglich der Anteil für "Beratung" mit jeweils zwei Prozent unverändert geblieben.

Gestiegen sind die Festlegungen in den Bereichen Büroausstattung, Bewirtung und Reisen, Mieten sowie bei den Kosten für Medien, Druck und Vervielfältigung. Mit einer Steigerung von sechs Prozent auf insgesamt 28 Prozent im Jahr 2002 gegenüber 22 1991 ist die Festlegung für Medienkosten, Druck und Vervielfältigung am höchsten ausgefallen. Zugenommen um drei Prozent hat laut Bericht der Anteil der Mieten (13 Prozent zu 10 Prozent). Für Bewirtung und Reisen" ist ab 2002 mit einem Anteil von 5,5 Prozent gegenüber vier Prozent 1991 eine Steigerung von 1,5 Prozent festgelegt worden, während die Kosten für Büroausstattung mit einem Prozentanteil von drei gegenüber 1991 mit zwei Prozent gestiegen sind.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_154/13
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