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159/2003
Stand: 10.07.2003
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Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften weiterentwickeln

Verkehr und Bauwesen/Antrag

Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung soll die bisherigen Erfahrungen, Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) zusammenfassen und weiterentwickeln, um sie für eine breitere Implementierung von ÖPP in anderen Politikbereichen nutzbar zu machen. Dies fordern die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (15/1400). ÖPP-Modelle sollten dabei vorrangig in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, öffentlicher Hoch- und Tiefbau, eGovernment, soziale Dienste, Verteidigung, Forschung und Entwicklung sowie Kultur entwickelt werden.

ÖPP seien ein wichtiger Baustein bei der Modernisierung des öffentlichen Staatswesens. Mit ÖPP könnten öffentliche Leistungen nicht nur mit geringeren Kosten schneller und früher, sondern auch in höherer Qualität bereitgestellt werden, heißt es im Antrag weiter. Bei den bisherigen, nur punktuell verfolgten ÖPP-Modellen in Deutschland habe es unterschiedliche Erfahrungen gegeben. Einerseits seien Einsparpotenziale von 10 bis 20 Prozent bezogen auf die herkömmliche Realisierung öffentlicher Infrastrukturprojekte nachgewiesen worden, andererseits seien "etliche" Projekte unbefriedigend für alle Projekte geendet, schreiben die Antragsteller. Die Regierung solle daher die rechtlichen Rahmenbedingungen für ÖPP überprüfen. Dabei sollten insbesondere die Regelungen im Vergabe-, Steuer-, Haushalts-, Kommunal- und Zuwendungsrecht dahingehend einer Prüfung unterzogen werden, inwieweit sie ÖPP entgegenstehen und kleinere und mittlere Unternehmen an einer Beteiligung an ÖPP-Modellen behindern. Um die Chancen von ÖPP-Modellen umfassender als bisher für die Modernisierung des Staates zu nutzen, halten die Koalitionsfraktionen zudem die Entwicklung einer dafür geeigneten Umsetzungs- und Kommunikationsstrategie für erforderlich. Darüber hinaus sollten in öffentlichen Verwaltungen dezentrale ÖPP-Servicestäbe eingerichtet werden, die die für die Beschaffung öffentlicher Leistungen Verantwortlichen durch Information, Koordination und Qualifikation dazu befähigen sollen, ÖPP-Lösungsalternativen beurteilen und Vertragsverhandlungen mit den Anbietern der Privatwirtschaft führen zu können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_159/01
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