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162/2003
Stand: 17.07.2003
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Bis 2015 eine Verdreifachung des Grenzverkehrs mit Polen erwartet

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Eine Verdreifachung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs zwischen Deutschland und Polen erwartet die Bundesregierung auf Grund der Verkehrsprognose 2015. Dies ergibt sich aus der Antwort (15/1412) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/1277). Die Verkehrsprognose 2015 ist Grundlage des Verkehrswegeplans 2003, der am 2. Juli 2003 vom Kabinett verabschiedet wurde. Danach wird der grenzüberschreitende Güterverkehr mit 24,5 Millionen Tonnen im Jahr 1997 auf 73,6 Millionen Tonnen im Jahr 2015 steigen. Für den grenzüberschreitenden Personenverkehr sieht die Verkehrsprognose 2015 eine Zunahme von 42,6 Millionen Personen im Jahr 1997 auf 68,2 Millionen Menschen im Jahr 2015 vor. Die größte Zunahme in diesem Bereich liege beim motorisierten Individualverkehr, der im Vergleichszeitraum von 38,5 Millionen Personen auf 62 Millionen Menschen zunehmen werde. Beim Eisenbahnverkehr wird eine Entwicklung von 900 000 grenzüberschreitenden Personen auf 1,7 Millionen Personen im Jahr 2015 erwartet. Für das Jahr 2002 wurde von der Regierung das Aufkommen mit 71 Millionen Reisenden angegeben, die die deutsch-polnische Grenze in beiden Richtungen passierten. Zur Aufgabenstellung des Bundesgrenzschutzes (BGS) und der Zollbehörden legt die Bundesregierung dar, der EU-Beitritt Polens am 1. Mai 2004 und die Inkraftsetzung des Schengener Durchführungsübereinkommens mit der Einführung der Kontrollfreiheit des Personenverkehrs an der Grenze seien zwei getrennte Vorgänge, die mit voraussichtlich deutlichem zeitlichen Abstand aufeinander folgen werden.

Nach Erfahrungen an den westlichen Bundesgrenzen Deutschlands seit 1995 sei deutlich, dass der BGS auch in Zukunft mit angepasster Personalstärke dauerhaft präsent bleiben werde. Die aktuelle Zahl der BGS-Bediensteten wird mit 3 700 Beamten angegeben, die Anzahl der Bediensteten der Zollverwaltung mit 1 350. Zur Frage einer zügigeren Abwicklung an der deutsch-polnischen Grenze wird darauf verwiesen, die Vorgaben des Schengener Durchführungsübereinkommens für den BGS hinsichtlich polizeilicher Kontrollvorgänge seien bindend. Die Situation an den Grenzübergängen zu Polen sei ein zentrales Thema regelmäßig stattfindender Verhandlungen der deutsch-polnischen Expertenkommissionen. Enge Zusammenarbeit bestehe auch zwischen den Grenzschutzpräsidien Nord und Ost sowie den Grenzschutzämtern und den entsprechenden Dienststellen des Nachbarlandes. Als Beispiele für die Zusammenarbeit auf örtlicher Ebene werden gemeinsame Streifen, gegenseitige Unterstützung bei Ermittlungen, bei der Erarbeitung von Aus- und Fortbildungskonzeptionen, bei der Erarbeitung gemeinsamer Lagebilder sowie einem täglichen Lageaustausch genannt. Gemeinsame Richtlinien zum zollrechtlichen Abfertigungsverfahren wie auch hinsichtlich einer abgestimmten Abfertigungstechnik auf deutscher und polnischer Seite gebe es aber nicht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_162/01
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