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166/2003
Stand: 23.07.2003
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Ungeklärte Todesfällen in Honduras aufklären

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/POT) Nach Erkenntnissen der Bundesregierung ist bei unaufgeklärten Todesfällen von Kindern und Jugendlichen in Honduras von Jahr zu Jahr eine "beunruhigend deutliche Zunahme" festzustellen. Darauf weist sie in ihrer Antwort (15/1434) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/1268) zur Situation von Straßenkindern und Jugendlichen in Honduras hin. Aufgrund vorliegender Berichte und Veröffentlichungen geht die Regierung für den Zeitraum von 1998 bis heute von 1740 Todesfällen bei Jugendlichen aus, davon 51 allein seit Beginn dieses Jahres. Zu den Tätern gehörten erwachsene Zivilpersonen, Vertreter von Jugendbanden und Angehörige von Polizei und Sicherheitskräften, schreibt die Regierung weiter und bezieht sich dabei auf Angaben der Nichtregierungsorganisation "Casa Alianza". Die Bundesregierung habe bei den letzten bilateralen Regierungsverhandlungen über finanzielle und technische Zusammenarbeit gegenüber der honduranischen Regierung ihre Besorgnis über die hohe Zahl unaufgeklärter Todesfälle von Kindern und Jugendlichen zum Ausdruck gebracht und eine umfassende Aufklärung dieser Fälle gefordert. Auch auf der Ebene der Europäischen Union und der seit der "Hurricane Mitch"-Katastrophe bestehenden Geberkoordinierungsgruppe G 15 sei das Thema gegenüber der honduranischen Regierung wiederholt angesprochen worden.

Die Bundesregierung prüft nach eigener Aussage derzeit die Möglichkeit einer Ausstattungshilfe für eine Sondereinheit der honduranischen Nationalpolizei zur Aufklärung von Todesfällen und eine Unterstützung der Nichtregierungsorganisation "Casa Alianza" für die Einrichtung einer Ausbildungsstätte für Straßenkinder. Ausschlaggebend für eine Unterstützung durch deutsche öffentliche Mittel werde das Kriterium der Bekämpfung der eigentlichen Ursachen von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beziehungsweise der Verletzung von Kinder- und Menschenrechten sein, heißt es in der Antwort weiter. Darüber hinaus sei die Regierung bereit, Anträge von Nichtregierungsorganisationen, die den Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger in Entwicklungsländern entsprechen und die eine nachhaltige Verbesserung der Situation von Jugendlichen erwarten lassen, im Rahmen der Förderung von Vorhaben privater Träger zu unterstützen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_166/06
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