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167/2003
Stand: 24.07.2003
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Bereits 282 Master- und Bachelorstudiengänge akkreditiert

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Mit der probeweisen Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen im Jahr 1998 sollten die Berufschancen deutscher Absolventen für eine Tätigkeit im Ausland verbessert werden, heißt es in der Antwort (15/1445) der Regierung auf eine kleine Anfrage der FDP (15/1392). Zudem sollte die Attraktivität des Hochschulstandortes Deutschlands für ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber erhöht und der internationale Wettbewerb für Hochschulen gefördert werden. Die Einführung verkürzter Studiengänge mit Bachelor- oder Masterabschluss folgte laut Bundesregierung der "Sorbonne-Erklärung" von 1998 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Bildungssysteme sowie der "Bologna-Erklärung" von 1999 zur Schaffung eines europäischen Hochschulraumes mit der Einführung eines zweistufigen Systems der Studienabschlüsse. In der Folgezeit sei an deutschen Hochschulen von dieser Möglichkeit so reger Gebrauch gemacht worden, dass die neuen Studiengänge bereits 2002 in das Regelangebot der Hochschulen überführt wurden. Mittlerweile seien 282 Studiengänge unterschiedlicher Fachrichtungen entsprechend akkreditiert, davon 161 mit einem Masterabschluss und 121 mit Bachelorabschluss.

Die laufbahnrechtliche Zuordnung der neuen Studienabschlüsse erfolgt laut Antwort entsprechend den Beschlüssen der ständigen Konferenz der Kultusminister (KMK) und der ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren (IMK) von 2002. Danach werden Bachelorabschlüsse dem gehobenen Dienst, Masterabschlüsse an Universitäten generell dem höheren Dienst zugerechnet. Bei Masterabschlüssen an Fachhochschulen müsse für die Zurechnung zum höheren Dienst ein der Universität gleichwertiger Studienabschluss nachweisbar sein. Die Gleichwertigkeit werde in einem gesonderten Akkreditierungsverfahren geprüft. Wegen der laufbahnrechtlichen Zuordnung durch die KMK und IMK bestehe kein Bedarf für eine ausdrückliche Aufnahme des Bachelorgrades in die Bundeslaufbahnverordnung, heißt es weiter. Im Beamtenbereich ergebe sich danach für Bachelorabsolventen je nach Fachrichtung ein Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 9 oder A 10 und im Angestelltenbereich eine entsprechende Eingruppierung in die Vergütungsgruppen Vb bis IVb BAT.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_167/07
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