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168/2003
Stand: 28.07.2003
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Einsatz von sogenannten ‚stillen SMS' ist "unverzichtbar" für die Fahndung

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Der Einsatz von sogenannten "stillen SMS" im Mobilfunk zur Ermittlung des ungefähren Standorts einer Zielperson ist als unverzichtbares Hilfsmittel für Ermittlungs-, Fahndungs- und Observationszwecke zu bewerten. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (15/1448) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/1384). Zahlenangaben über den Umfang des Einsatzes der Technik von "stillen SMS" liegen der Bundesregierung laut Antwort nicht vor. Zur Rechtssicherheit heißt es, der Einsatz "stiller SMS" im Zusammenhang mit einer Telekommunikationsüberwachung nach der Strafprozessordnung (StPO) sei keinen rechtlichen Bedenken ausgesetzt. Zur Auskunft der Mobilfunkbetreiber auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden über Standortkennungen unbemerkt "angerufener" Mobiltelefone habe die Bundesregierung bereits in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates beim seinerzeitigen Gesetzentwurf ausgeführt, die Erstellung von Bewegungsprofilen als Ermittlungsmaßnahme solle im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung ermöglicht werden. Der Einsatz "stiller SMS" im Zusammenhang mit einer Telekommunikationsüberwachung finde in den Paragrafen 100a, 100b StPO eine eindeutige Rechtsgrundlage.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_168/02
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