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172/2003
Stand: 12.08.2003
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Euratom-Vertrag "grundlegend überarbeiten"

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass der Vertrag über die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) vom 25. März 1957 grundlegend überarbeitet wird. Aufgrund der weiterhin unterschiedlichen Auffassungen unter den EU-Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern über die Frage der friedlichen Nutzung der Kernenergie habe jedoch kein Konsens über eine inhaltliche Änderung des Vertrages erzielt werden können, heißt es in der Antwort der Regierung (15/1466) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/1148). Es sei aber erreicht worden, dass der Euratom-Vertrag nicht Teil der künftigen europäischen Verfassung wird. Er bleibe als eigenständiger Vertrag bestehen, die Europäische Atomgemeinschaft behalte ihre eigenständige Rechtspersönlichkeit. Damit ergebe sich die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt eine inhaltliche Überprüfung anzustreben. Der Vertrag sei im Laufe der letzten Jahrzehnte durch eine Interpretation im Wege von Verordnungen oder Richtlinien der jeweiligen Politik der Europäischen Gemeinschaften angepasst worden, teilt die Regierung mit. Er enthalte unter anderem Vorschriften über Reaktorsicherheit, Strahlenschutz, Sicherheitskontrollen oder die Behandlung nuklearer Rückstände, die auch bei einer Politik des Ausstiegs aus der Kernenergie ihre Bedeutung behielten. Im Hinblick auf den noch vorgesehenen Förderzweck hält die Regierung den Euratom-Vertrag nach eigener Aussage allerdings weitgehend für überholt.

Wie es in der Antwort weiter heißt, unterstützt die Regierung das Ziel der EU-Kommission, auf hohem Niveau einheitliche Mindeststandards für den sicheren Betrieb von Kernkraftwerken festzulegen. Die von Brüssel dazu vorgelegten Richtlinienentwürfe enthielten jedoch noch kein geeignetes Konzept. Einerseits seien von ihnen keine tatsächlichen Verbesserungen der Sicherheit in den europäischen Nuklearanlagen zu erwarten, andererseits würden Regelungen getroffen, die über Fragen der Sicherheit hinausgehen. Mit einer detaillierten Regelung nicht sicherheitsrelevanter Aspekte ziele die Kommission auf eine Vergemeinschaftung engergiepolitischer und atomrechtlicher Kompetenzen ab, die mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar sei. Nach diesem Prinzip soll die EU nur Aufgaben übernehmen, die von den Nationalstaaten nicht gelöst werden können. Die Regierung lehnt den EU-Richtlinienentwurf über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle in der jetzigen Fassung ab, wie es heißt. Vor allem die zeitlichen Vorgaben für die Errichtung von Endlagern seien nicht akzeptabel und könnten von keinem Mitgliedstaat eingehalten werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_172/04
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