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183/2003
Stand: 05.09.2003
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Finanzierung des Terrorismus besser bekämpfen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/GER) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu dem internationalen Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (15/1507) vorgelegt. Damit wird nach Einschätzung der Regierung eine Basis zur verstärkten internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus geschaffen. In dem Übereinkommen verpflichten sich die Vertragsstaaten, das Sammeln und Bereitstellen von Geld für terroristische Aktivitäten unter Strafe zu stellen sowie Möglichkeiten zu schaffen, diese Gelder beschlagnahmen und einziehen zu können. Wegen der in dem Abkommen geregelten Rechtshilfeverfahren von Landesbehörden erinnert der Bundesrat in seiner Stellungnahme daran, dass er diesem Gesetz zustimmen muss. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, der Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten sei Sache des Bundes. Die Zustimmung des Bundesrates sei somit nicht erforderlich.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_183/02
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