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192/2003
Stand: 19.09.2003
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Im Steuerrecht gibt es 118 Gesetze und 87 Rechtsverordnungen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) In Deutschland gibt es auf dem Gebiet der Steuern und Abgaben zurzeit 118 gültige Gesetze und 87 Rechtsverordnungen. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/1548) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion (15/501) zur Vereinfachung des Steuerrechts. Ergänzend heißt es, die Zahl der Gesetze, die nicht nur, aber auch steuerliche Sachverhalte regeln, lasse sich nicht beziffern. Darüber hinaus gebe es derzeit 1042 gültige, im ersten Teil des Bundessteuerblatts veröffentlichte Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sowie 1193 BMF-Schreiben, die zeitlich beschränkt angewendet werden sollen. Zusätzlich nennt die Regierung die Zahl von 1618 BMF-Schreiben, die nicht im ersten Teil des Bundessteuerblatts veröffentlicht worden sind.

Von den 34 Änderungen des Einkommensteuergesetzes in der vergangenen Wahlperiode seien 24 auf Initiative der Bundesregierung zustande gekommen, heißt es weiter. Ebenfalls in der vergangenen Wahlperiode seien 110 Vorschriften des Einkommensteuergesetzes sowie sechs Anlagen dazu mehrfach geändert worden. Allerdings fügt die Regierung hinzu, dass mehrfache Änderungen einer Vorschrift nicht zwangsläufig bedeuteten, dass derselbe rechtliche Inhalt einer Vorschrift mehrfach geändert worden ist. So müssten etwa neben Regelungen unterschiedlicher Rechtsfragen in einer Vorschrift auch notwendige redaktionelle Folgeänderungen aus der Änderung anderer Vorschriften und Gesetze umgesetzt werden. Gesetzesänderungen könnten auch aufgrund von Gerichtsentscheidungen erforderlich werden. Ein weiterer Grund für die mehrfache Änderung einer Vorschrift sei die häufig notwendige Anpassung der Anwendungsvorschriften. Von den 21 Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes in der letzten Wahlperiode seien zehn auf Gesetzentwürfe der Bundesregierung zurückgegangen. In diesem Gesetz seien 29 Vorschriften mehrfach geändert worden. So habe die Systemumstellung bei der Körperschaftsteuer vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren zahlreiche Änderungen erforderlich gemacht. Beim Umsatzsteuergesetz beruhten alle elf Änderungen den Angaben zufolge auf Regierungsinitiativen. 23 Vorschriften seien mehrfach geändert worden. Schließlich basierten von neun Änderungen des Gewerbesteuergesetzes sechs auf Entwürfen der Bundesregierung, wobei neun Paragraphen von 1998 bis 2002 mehrfach geändert worden seien.

Weiter heißt es in der Antwort, die Zahl der von Bund, Ländern und örtlichen Finanzbehörden erstellten Steuerformulare (Anmeldungen, Anträge, Bescheinigungen, Erklärungen, Fragebögen) entziehe sich der Kenntnis der Bundesregierung. Eine Zählung bei den Steuern, die keine reinen Länder- und Gemeindesteuern sind, habe jedoch insgesamt 185 Formulare ergeben. Dabei seien die einzelnen Anlagen komplexerer Vordrucksätze mitgezählt worden. Die Regierung leugnet im Übrigen nicht "eine gewisse Komplexität" aufgrund der ökologischen Steuerreform. Diese sei aber vor allem auf die für das produzierende Gewerbe vorgesehenen Ausnahmeregelungen zurückzuführen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen nicht zu gefährden. Bei den Ökosteuern gebe es vier Formulare, von denen nur eines zusätzlich geschaffen worden sei, um die Stromsteuer zu erheben. Es gebe jedoch weitere Steuerformulare, um Ermäßigungen oder Ausnahmen bei den Ökosteuern zu beantragen. Die Regierung teilt schließlich mit, dass der Personalbedarf der Steuerverwaltungen der Länder nicht gestiegen sei. Die Länder hätten in den Jahren 2000 und 2001 über 4000 Arbeitsplätze in ihren Steuerverwaltungen abgebaut. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der 2001 von den Finanzgerichten erledigten Klagen gibt die Regierung mit 17,8 Monaten an.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_192/02
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