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203/2003
Stand: 29.09.2003
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Verbesserungen der neuen EU-Wertpapierdienstleistungsrichtlinie bewirken

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU-Fraktion hat die Bundesregierung aufgefordert, sich für Verbesserungen an der neuen Wertpapierdienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union einzusetzen. In einem Antrag (15/1564) verweist die Fraktion darauf, die Richtlinie gelte als "Grundgesetz" für die Tätigkeiten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen in der EU. Ziel sei, die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen transparenten und funktionsfähigen Wettbewerb in der EU zu harmonisieren. Zentrales rechtspolitisches Problem sei die Frage, wie auf eine zunehmende Fragmentierung der Wertpapiermärkte in multilaterale Handelsplätze und rein bilaterale Handelssysteme reagiert werden soll. Dieses Problem stelle sich vor allem im Hinblick darauf, dass Wertpapierdienstleistungsinstitute zunehmend Wertpapierorders ihrer Kunden nicht mehr an einen offenen und allgemein zugänglichen Marktplatz leiten, sondern auf bankinternen bilateralen Systemen gegen ihren eigenen Handelsbestand oder gegen andere Kundenorders ausführen (so genannte Internalisierung). Diese Internalisierung ermögliche für das Institut zusätzliche Erträge aus der Differenz zwischen An- und Verkaufskursen sowie der Einsparung von Börsengebühren. Das Thema Internalisierung mache es erforderlich, heißt es weiter, ein System der Aufsicht für Internalisierungen einzurichten, um die Gefahren für Markteffizienz und Börsenpreisqualität zu begrenzen. Dazu sollten limitierte Kundenorders, die innerhalb von Bankensystemen nicht sofort ausführbar sind, allgemein zugänglich gemacht werden, vorzugsweise durch Weiterleitung an eine Börse, da die Orders für die Preisbildung im Gesamtmarkt wichtige Informationen enthielten. Unter die Regulierung sollten nur jene Investmenthäuser fallen, die systematisch, regelmäßig und durchgehend Kundenorders intern ausführen. Für die Vernetzung mit anderen Liquiditätspools sei es zudem erforderlich, dass ein offener Zugang zu den Systemen nicht nur für Privatkunden, sondern auch für professionelle Anleger besteht.

Die Regierung soll sich für umfassende Transparenz in der Richtlinie einsetzen, fordert die Union. Die Harmonisierung dürfe den Schutz der Privatanleger nicht verringern. Auch müsse die öffentlich-rechtliche Börsenstruktur und Börsenselbstverwaltung in Deutschland respektiert werden. Skeptisch sieht die CDU/CSU, dass nun auch freie Vermittler unter die Richtlinie fallen sollen. Die Folge wäre, dass die Produktpalette, aus der die Anleger wählen können, deutlich kleiner würde. Eine verbraucherorientierte, anbieterunabhängige Beratung wäre nicht mehr möglich. Der Verbraucherschutz dürfe nicht zum Marktaustritt der gutarbeitenden freien Vermittler von Fondsanteilen führen, verlangen die Abgeordneten. Mit den Verbänden der freien Finanzdienstleister

sollten Wohlverhaltensrichtlinien sowie Aus- und Fortbildungsordnungen erarbeitet werden, die weitgehend ohne staatliche Aufsicht ein Maximum an kostengünstigem Schutz bei privaten Anlageentscheidungen sicherstellen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_203/02
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