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229/2003
Stand: 23.10.2003
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Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen verhindern

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung soll die politischen Bemühungen zur Eindämmung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen verstärkt fortsetzen und hierfür bei ihren internationalen Partnern werben. Dies fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (15/1786). Ferner solle die Bundesregierung die im Rahmen der "Globalen Partnerschaft" der G8-Staaten gemachten Zusagen des deutschen Beitrages in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro über die nächsten zehn Jahre einhalten und Programme zügig umsetzen. Sie solle Maßnahmen, die zur Abrüstung und Nichtverbreitung dienen, hohe Priorität einräumen. Sie müsse bilateral und in internationalen Gremien auf Indien und Pakistan einwirken, ihr Atomtest-Moratorium beizubehalten und die Bemühungen zur Herstellung der militärischen Einsatzfähigkeit von Atomwaffen einzustellen. Sie solle weiterhin bilateral und in internationalen Gremien auf eine friedliche Lösung der Krise um das nordkoreanische Nuklearprogramm hinwirken, die die wirtschaftlichen und die Sicherheitsinteressen aller Beteiligten berücksichtigen.

Sie sei ferner aufgefordert, sich für die Wiederbelebung der multilateralen Gespräche über kooperative Rüstungskontrolle im Nahen Osten einzusetzen. Sie solle darauf dringen, dass alle Chemiewaffenbesitzer ihre Verpflichtungen zur Zerstörung vorhandener Chemiewaffenbestände zügig umsetzen. Sie sei ferner aufgefordert, darauf zu dringen, dass die Erarbeitung einer europäischen Nichtverbreitungs- und Sicherheitsstrategie genutzt werde, um die Bedeutung vertraglich verankerter und kooperativer Rüstungskontrolle zu stärken. In diesem Zusammenhang müsse die Rolle der Europäischen Union (EU) bei dem Ausbau multilateraler Rüstungskontrollregimes bekräftigt werden. Die Bundesregierung solle aktiv im Rahmen der EU und in internationalen Gremien dazu beitragen, dass bessere Möglichkeiten zur Überwachung der Vertragstreue von Mitgliedern von Abrüstungsverträgen geschaffen würden. Die internationale Gemeinschaft müsse auf verlässliche und international gesicherte Informationen über Verletzungen von Abrüstungs- und Nichtverbreitungsregeln und -normen geschlossen reagieren. Ein Beschluss des Sicherheitsrats müsse zwingende Voraussetzung für die Verhängung von Sanktionen bleiben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_229/04
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