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235/2003
Stand: 30.10.2003
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Regierung für Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur Kinderrechtskonvention

Recht/Antwort

Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, die bei der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen im Jahr 1992 nach Beteiligung der Bundesländer abgegebene Vorbehaltserklärung Deutschlands "vollständig" zurückzunehmen. Eine Mehrzahl der Länder möchte derzeit aber an der Erklärung festhalten. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/1819) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/1606) hin. Da die Kinderrechtskonvention auch innerstaatliche Bereiche betreffe, für die ausschließlich die Länder zuständig seien, messe die Regierung deren Votum besondere Bedeutung bei. Eine Überprüfung der Regierung habe gezeigt, dass die Abgabe der Vorbehaltserklärung, die sich laut Anfrage auf das familiäre Sorgerecht, die Anwaltsvertretung von Kindern im Strafverfahren, die Altersgrenze bei Soldaten sowie auf Rechte von allein reisenden Kindern bezogen hatte, nicht notwendig gewesen wäre. Denn es habe sich dabei im Wesentlichen um Erläuterungen gehandelt, die Fehl- oder Überinterpretationen des Vertragswerkes vermeiden sollten. Die Regierung werde sich daher bei den Ländern weiter für eine vollständige Rücknahme der deutschen Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention einsetzen. Ablehnend äußert sich die Regierung dagegen in ihrer Antwort gegen die Rücknahme lediglich einiger Teile der Erklärung. Dadurch könne der Eindruck erweckt werden, die Regierung würde den bestehen bleibenden Teilen eine weitergehende rechtliche Bedeutung zumessen, heißt es zur Begründung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_235/03
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