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239/2003
Stand: 05.11.2003
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Änderung bei Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bleibt umstritten

Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Berlin: (hib/POT) Die Absicht der Bundesregierung, das bisherige Vorschlagsrecht des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Ämter des Präsidenten und Vizepräsidenten in ein Anhörungsrecht umzuwandeln, ist bei den Sachverständigen einer nichtöffentlichen Anhörung im Landwirtschaftsausschuss am Mittwochmorgen auf ein geteiltes Echo gestoßen. Ein Vorschlagsrecht sei bei Anstalten des öffentlichen Rechts, die wie die BLE weder körperschaftlich verfasst sind noch Selbstverwaltungsrechte haben, weder rechtlich notwendig noch allgemein üblich, hatte die Regierung ihren Gesetzentwurf (15/1663) begründet. Die BLE wurde 1995 durch Zusammenlegung der ehemaligen Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung und des ehemaligen Bundesamtes für Ernährung und Forstwirtschaft errichtet. Die BLE ist Marktordnungsstelle für die in der Europäischen Union bestehenden gemeinsamen Marktorganisationen und ist insbesondere bei der Intervention von Waren, bei der privaten Lagerhaltung und bei Beihilfemaßnahmen tätig.

Der Einzelsachverständige Professor Jürgen Salzwedel bezeichnete die geplante Änderung als sachlich gerechtfertigt. Die BLE sei eine öffentliche Körperschaft, die überwiegend für den Gesetzesvollzug ohne Ermessensspielräume zuständig sei. Ein Anhörungsrecht des Verwaltungsrates bei der Benennung des Präsidenten sei daher ausreichend. Dieser Ansicht schloss sich Professor Ulrich Battis (Humboldt-Universität zu Berlin) an. Bei der vorgeschlagenen Änderung handele es sich um eine Organumgestaltung in einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Die BLE sei Teil der staatlichen Organisation und habe keine wirtschaftslenkende Funktion.

Dieser Auffassung widersprach der Vertreter des Deutschen Raiffeisenverbandes, Petersen, mit Nachdruck. Die BLE habe durchaus eine "marktorientierte Aufgabenstellung", da sie für die Durchführung der EU-Marktordnungen verantwortlich sei. Sie wirke damit auch auf die Dispositionen von Unternehmen ein. Vor diesem Hintergrund sei es ein "falsches Signal", den behördlichen Charakter der BLE herauszustreichen. Vielmehr sollte im Sinne einer sachbezogenen Leitung an dem bisherigen Vorschlagsrecht festgehalten werden. Adalbert Kienle vom Deutschen Bauernverband wies darauf hin, dass die Vertreter der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Verbraucher, des Bundes und der Länder im Verwaltungsrat das Vorschlagsrecht bisher stets sachbezogen und nicht parteipolitisch wahrgenommen hätten. An dieser fachlichen Kontinuität sollte daher unbedingt festgehalten werden. Die geplante Änderung sei eine "politische Demonstration" gegen die sich der Verwaltungsrat bei einer Abstimmung im Juni mit Ausnahme der Ministeriumsvertreter einstimmig ausgesprochen habe. Erwin Fromme vom Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels betonte, die Umwandlung des Vorschlags- in ein Anhörungsrecht würde den bewährten Interessenausgleich zwischen Wirtschaft, Verbänden und Politik, der für die Zusammenarbeit in den Bereichen Import und Export und das Funktionieren des Außenhandels von entscheidender Bedeutung sei, empfindlich stören. Sollte an der Änderung festgehalten werden, müsse die Wirtschaft ihre Mitarbeit in der BLE neu überdenken.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_239/02
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