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251/2003
Stand: 13.11.2003
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Mahnmal zum Gedenken an die Verfolgung Homosexueller beschlossen

Ausschuss für Kultur und Medien

Berlin: (hib/WOL) Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen das Votum der CDU/CSU hat der Kulturausschuss am Mittwochabend die Errichtung eines Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen auf der Grundlage eines Antrages der Koalitionsfraktionen (15/1320) beschlossen. Die Mitglieder von SPD und Bündnisgrünen erinnerten daran, im Rahmen der Beschlussfassung zum Holocaust-Mahnmal für die ermordeten Juden Europas habe der Bundestag im Juni 1999 ausdrücklich festgehalten, dass Deutschland verpflichtet bleibe, den anderen Oper des Nationalsozialismus würdig zu gedenken. Einstimmig habe der Bundestag dann am 7. Dezember 2002 den Beschluss gefasst, Initiativen zu unterstützen, die eine historische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Homosexuellenverfolgung und des späteren Umgangs mit ihren Opfern zum Gegenstand haben. Wie bereits im Antrag vorgestellt, habe das Land Berlin am südöstlichen Rand des großen Tiergartens ein geeignetes und würdiges Areal kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Gestaltung des Denkmals soll in einem künstlerischen Wettbewerb gefunden werden, wobei sich die Finanzierung zudem bemerkenswert günstig gestalte.

Die FDP erklärte, wenn man sich seinerzeit nicht für ein gemeinsames Mahnmal für alle Opfergruppen des Nationalsozialismus entschieden habe, stehe es in der Tradition des Hauses, nun auch entsprechend zu handeln. Allerdings wäre es den anderen Fraktionen möglicherweise leichter gefallen, wenn sie von vornherein zum Mitmachen bei einer gemeinsamen Initiative aufgefordert worden wären. Die Liberalen bezogen sich damit auch auf die Ablehnung des Antrages durch die CDU/CSU und mahnten im Übrigen eine Beteiligung des Parlaments an, wie es auch beim Holocaust-Mahnmal erfolgt sei. Die CDU/CSU führte aus, mit der Entscheidung, das Holocaust-Mahnmal nicht für alle Opfergruppen zu öffnen, gebe es keinen "Automatismus", auch den anderen Opfergruppen des Nationalsozialismus jeweils ein eigenes Mahnmal zu errichten. Insgesamt gebe es in Berlin bereits 17 Gedenkstätten für verschiedene Opfergruppen, zwei davon für Homosexuelle. Aus Sicht der Union gelte es vorrangig, bestehende Erinnerungsstätten auch in einem würdigen Rahmen zu versetzen, statt mit weiteren Mahnmalen - für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus und der Gedenkstätte für die verfolgten Sinti und Roma - zur Separierung und Hierarchisierung der Opfergruppen des Nationalsozialismus beizutragen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_251/03
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