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255/2003
Stand: 14.11.2003
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Union will Tierversuche in der europäischen Chemiegesetzgebung begrenzen

Umwelt/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Tierversuche sollen in der europäischen Chemiegesetzgebung auf ein Minimum begrenzt werden. Dafür tritt die CDU/CSU in einem Antrag (15/1982) ein. Mit einer entsprechenden Verordnung soll darauf hingewirkt werden, dass in einem ersten Schritt die vorhandenen Tierversuchsdaten registriert werden. Sollten diese nicht ausreichen, muss ein Testvorschlag nach dem Willen der CDU/CSU eingereicht werden. Die zuständige EU-Agentur könne dann feststellen, ob dieser Tierversuch bereits aufgrund anderer Registrierungen oder anderer gesetzlicher Regelungen existiert. Auch sollen Tierversuche nur dann vorgenommen werden, wenn sie zur Beurteilung eines Risikos erforderlich sind. Unternehmen sollten die Möglichkeit haben, anstelle von kostenaufwendigen Tierversuchen die Exposition zu reduzieren und das Risiko zu minieren.

Die Abgeordneten erläutern, die EU-Kommission habe Ende Oktober einen Verordnungsentwurf für eine umfassende Regelung aller Chemikalien in Europa vorgelegt. Nach Überzeugung der Fraktion können Alternativmethoden zu den Vorschlägen der EU-Kommission herangezogen werden, um Tierversuche zu vermeiden. Der Verordnungsentwurf unterlasse es leider, die bereits heute zur Verfügung stehenden Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen vollkommen auszuschöpfen. Für eine entsprechende Änderung des Entwurfs soll sich die Regierung nach dem Willen der Fraktion auf europäischer Ebene einsetzen. Die Anzahl der Tierversuche kann nur dauerhaft gesenkt werden, indem die Ergänzungs- und Ersatzforschung zu Tierversuchen verstärkt finanziell unterstützt wird. Die Entwicklung von alternativen Methoden sei ein langwieriger und kostspieliger Prozess, der entsprechend finanziell ausgestaltet werden sollte, so die Abgeordneten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_255/02
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