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257/2003
Stand: 18.11.2003
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FDP: Mittelstand muss Umwelthaftungsrisiken versichern können

Umwelt/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Mittelständische Unternehmen müssen in die Lage versetzt werden, Umwelthaftungsrisiken zu kalkulieren und sie zu wirtschaftlich tragbaren Konditionen zu versichern. Darauf soll die Bundesregierung bei der nationalen Umsetzung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie achten, heißt es in einem Antrag der FDP (15/2011). Auch solle die Richtlinie so umgesetzt werden, dass sie sich harmonisch in das zivilrechtliche Haftungssystem mit seinen individuellen Zurechenbarkeitsregelungen einfügt und den zuständigen Behörden bei der Anordnung von Sanierungen ein Entschließungsermessen verbleibt. Darüber hinaus sollten sich private Märkte der Deckungsvorsorge entwickeln können und für potenzielle Schadensfälle eine sachgerechte Lastenteilung im föderalen Verbund und eine Haftungsbegrenzung vorgesehen sein. Grundsätzlich begrüßt die Fraktion das Ziel, Umweltschäden mit der Einführung einer Haftpflicht für ökologische Schäden zu vermeiden und vorhandene Schäden zu sanieren. Dieses umweltpolitische Instrument sei dem Verursacherprinzip verpflichtet und aktiviere eigenverantwortliches Handeln für umweltpolitische Ziele. Bei der nationalen Umsetzung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie sollten die Mitgliedstaaten entscheiden können, ob Betreiber im Rahmen der verschuldensabhängigen Haftung von den Kosten für getroffene Sanierungsmaßnahmen freigestellt werden können, wenn der Betreiber eine Genehmigung vorlegen kann. Unterschiedliche Regelungen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich können nach Auffassung der Freien Demokraten zu massiven Wettbewerbsverzerrungen führen. Auch sei ungeklärt, was mit grenzüberschreitenden Schäden passiert, wenn der eine betroffene Mitgliedstaat eine Kostenbefreiung vorsieht und der andere nicht. Nach Auffassung der Parlamentarier ist eine Vermischung ordnungs- und zivilrechtlicher Konzepte umweltpolitisch nicht hilfreich und aus rechtssystematischer Perspektive kritisch zu betrachten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_257/01
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