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265/2003
Stand: 02.12.2003
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Zwischen 1998 und 2001 715,81 Millionen Euro für humanitäre Hilfe ausgegeben

Menschenrechte und Humanitäre Hilfe/Unterrichtung

Berlin: (hib/BOB) Deutschland hat im Vierjahreszeitraum 1998 bis 2001 insgesamt rund 1,4 Milliarden DM (715,81 Millionen Euro) weltweit für humanitäre Hilfe und Minenräumen zur Verfügung gestellt. Die genannte Summe enthält zudem die freiwilligen Beiträge, welche die Bundesregierung an internationale Organisationen mit humanitären Aufgaben geleistet hat, schreibt dies Regierung in einer Unterrichtung (15/2019) über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland im Zeitraum von 1998 bis 2001. Darin heißt es, auf dem Balkan habe sich die humanitäre Lage der Bevölkerung "erfreulicherweise" inzwischen verbessert. Andere Gebiete seien unvermindert von humanitärer Hilfe abhängig, so die Demokratische Republik Kongo oder das Horn von Afrika. Nehme man die politischen Konflikte, Natur- und Umweltkatastrophen zusammen, so war im Berichtszeitraum - wie in den Vorjahren auch - in Asien die Zahl der Menschen, die auf humanitäre Hilfe angewiesen waren, am größten. Asien, so die Bundesregierung, sei ein Kontinent, der gleichermaßen von alljährlich wiederkehrenden Naturkatastrophen und den Folgen von Krieg und Bürgerkrieg betroffen sei. Dabei lägen Länder mit extrem schlechten Überlebensbedingungen, in denen die Bevölkerung seit Jahren von humanitärer Hilfe abhängig sei, neben so genannten Schwellenländern, die sich aufgrund ihrer Wirtschaftskraft effektiv selbst helfen könnten und nur bei großen Naturkatastrophen auf externe Hilfe angewiesen seien.

Es folgten Afrika, ein Kontinent mit den häufigsten gewaltsam ausgetragenen Konflikten. Da die Lage durch Naturkatastrophen und ungünstige klimatische Bedingungen noch verschärft worden sei, bleibe Afrika Schauplatz "verheerender humanitärer Dauerkrisen". In Amerika leistete die Bundesregierung nach eigener Aussage im Berichtszeitraum in insgesamt 22 Ländern humanitäre Hilfe. Dabei seien 90 Prozent aller Mittel in nur acht Ländern (El Salvador, Kolumbien, Honduras, Peru, Nicaragua, Mexiko, Venezuela und Kuba) eingesetzt worden. In Europa seien etwa 23 Prozent der Gesamtmittel für Projekte der humanitären Hilfe auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens ausgegeben worden. Neben dem Balkan sei die Nordkaukasusregion angesichts des andauernden Konfliktes in Tschetschenien ein Schwerpunkt der humanitären Hilfe der Bundesregierung geblieben.

Der 11. September 2001 und die Folgen der Krieges in Afghanistan und Irak hätten die humanitäre Hilfe vor neue Herausforderungen gestellt. Sie hätten insbesondere die Fragen nach dem Verhältnis von Hilfsorganisationen und Streitkräften in der humanitären Hilfe neu akzentuiert. Die Bundesregierung betont, ihre Kernaufgabe bei humanitären Notlagen sei es, geeignete Hilfsprojekte zu identifizieren und Zuwendungen finanziell zu unterstützen. Diese Hilfe sei ausschließlich an den Erfordernissen der Notlage orientiert und werde ohne Ansehen von Rasse, Geschlecht, Religion, Staatsangehörigkeit oder politischer Überzeugung gewährt. Es könnten Natur- oder Umweltkatastrophen ebenso wie zwischen- oder innerstaatliche kriegerische Auseinandersetzungen ein. Humanitäre Hilfe der Bundesregierung sei Handeln aus ethischer Verantwortung und mit humanitärer Zielsetzung. Sie orientiere sich ausschließlich an der Bedürftigkeit der von Krisen, Konflikten oder Katastrophen betroffenen Menschen. Sie gebe an die Bevölkerung, aber auch an die Regierung des betroffenen Landes ein politisches Signal der Verbundenheit und Solidarität. Die humanitäre Hilfe diene in erster Linie der Überwindung einer unmittelbaren, lebensbedrohenden Not und unterliege keinen politischen Konditionen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_265/09
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