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268/2003
Stand: 08.12.2003
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Regierung sagt der Schwarzarbeit den Kampf an

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Schwarzarbeit verursacht nach Darstellung der Bundesregierung Schäden in Milliardenhöhe, indem Steuern und Abgaben vorenthalten werden. Sie sei zu einem Massenphänomen geworden, heißt es in der Antwort der Regierung (15/2103) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/1821). Schätzungen über den Umfang der Schattenwirtschaft sowie Prognosen über deren Entwicklung gibt die Regierung darin nicht ab, weil eine auch nur einigermaßen zuverlässige Schätzung des Umfangs und der Zunahme illegaler Beschäftigung nicht möglich sei.

Im übrigen verweist die Regierung auf ihren Beschluss, den Kampf gegen die Schwarzarbeit und die illegale Beschäftigung im Bereich des Bundes bei der Zollverwaltung zu bündeln. Die Bundesanstalt für Arbeit bleibe lediglich zuständige Bearbeitungsstelle für einen kleinen Teil der Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs. Dadurch fielen künftig Doppelprüfungen, Mehrfachermittlungen, Kompetenz- und Zuständigkeitsprobleme weg. Die künftige Grundausrichtung sieht das Bundesministerium Finanzen in der Prävention, indem ein "neues Unrechtsbewusstsein" geschaffen und den Bürgern geholfen werde, sich legal zu verhalten. Hinzu komme ein erhöhter Verfolgungsdruck. Unter einem neuen gemeinsamen Dach "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" sollen künftig rund 7.000 Beschäftigte den Kampf gegen die Schwarzarbeit aufnehmen. Sie seien bundesweit an 113 Standorten vertreten. Bei der Oberfinanzdirektion Köln werde eine bundesweit zuständige Abteilung mit voraussichtlich über 120 Beschäftigten eingerichtet. Dies sei keine Behörde alten Stils, sondern eine moderne, höchst effiziente Einheit mit weitgehenden Durchgriffsrechten, heißt es in der Antwort.

Schließlich will die Regierung durch ein umfassendes Gesetz zur intensiveren Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung eine neue Grundlage schaffen. Erstmalig sollen die Kontrollregelungen aus den verschiedenen Vorschriften, vor allem des Sozialgesetzbuches, inhaltlich zusammengeführt und ergänzt werden. Durch umfassendere Rechte der Zollverwaltung sollen die Prüfungen effektiver werden, damit Schwarzarbeiter sich ihren Pflichten nicht entziehen können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_268/04
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