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277/2003
Stand: 11.12.2003
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Union stellt bei Gerster "gravierendste Verstöße gegen Vergaberecht" fest

Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit

Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU-Fraktion sieht beim Vorstandsvorsitzenden der Bundesanstalt für Arbeit (BA), Florian Gerster, "gravierendste Verstöße gegen das Vergaberecht". In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit hatte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Profesor Dieter Engels, am Donnerstagnachmittag den Prüfbericht über den Vertrag der BA mit der WMP Beratung GmbH vorgestellt. Die Union empfahl dem Rechnungshof, sich auch andere Auftragsvergaben der BA anzuschauen, beispielsweise die Vergabe des Vertrages über den virtuellen Arbeitsmarkt.

Engels hatte unter anderem beanstandet, dass der Vertrag mit der WMP ohne Bedarfsanalyse vergeben wurde. Die BA habe nicht geprüft, welche Fragen auf dem Gebiet der Kommunikation zu bearbeiten seien, warum dafür kein eigenes Personal eingesetzt werden könne und welche Kosten voraussichtlich entstehen würden. Auch seien die von der WMP zu erbringenden Leistungen im Vertrag nicht bestimmt genug festgelegt worden. Die BA habe auch nicht belegen können, dass ein externer Kommunikationsberater notwendig ist. Dies sei ein Grundfehler gewesen, der am Anfang passiert sei und sich wie ein roter Faden durch das ganze Verfahren hindurchziehe. Schließlich habe die BA auch die von der WMP erbrachten Leistungen nicht dokumentiert. Engels bewertete den Vertrag als zu unbestimmt. Es fehlten Festlegungen des Inhalts, des Umfangs der Leistungen, des Controlling und der Erfolgsmessung. Eine Kontrolle des Vertrages sei nicht möglich, weil die Pflichten nicht genau definiert worden seien. Ferner sei der Vertrag unwirtschaftlich, da eine öffentlich-rechtliche Körperschaft keine Lobbyarbeit zu leisten habe und der Einkauf entsprechender Dienstleistungen somit unnötig sei. Nicht zuletzt habe das Verfahren gegen die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) verstoßen. Die von Gerster geltend gemachte Dringlichkeit habe das Ergebnis der Prüfung des Bundesrechnungshofes nicht bestätigen können. Die BA werde nun zu prüfen haben, ob der Vertrag nichtig ist. Sei dies der Fall, dann wäre er rückabzuwickeln und zu ermitteln, ob die BA noch einen Rückforderungsanspruch gegen die WMP hat.

Die Bundesregierung betonte, die Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sei unverzüglich aktiv geworden. Die Frage einer möglichen Nichtigkeit des Vertrages werde nun zu prüfen sein. Dabei gehe es um rechtliche Konsequenzen bis hin zur Frage des Schadensersatzes. Der Regierungsvertreter wies darauf hin, dass es bei der Beurteilung der Frage der Nichtigkeit unterschiedliche Auffassungen geben könne. Spätestens Mitte der nächsten Woche werde das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt werden können. Die Sozialdemokraten bekundeten, der Bericht des Bundesrechnungshofes sei eindeutig nicht infrage zu stellen. Es gehe nun darum, Schaden von der BA abzuwenden und den Prozess des Umbaus nicht ins Schleudern zu bringen. Die Union bestand darauf, dass die Bundesregierung den Vertrag mit der WMP sowie weitere interne Dokumente vorlegt. Sie verlangte darüber hinaus eine Aufstellung der von der WMP erbrachten Leistungen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_277/01
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