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278/2003
Stand: 12.12.2003
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Oppositionsfraktionen formulieren Leitlinien für Vollendung der Bahnreform

Verkehr und Bauwesen/Antrag

Berlin: (hib/POT) Die mit der Bahnreform verfolgten Ziele, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen und dazu das Mittel des Wettbewerbs einzusetzen, um dadurch den Bundeshaushalt nachhaltig zu entlasten, müssen unverändert gelten und auch bei den Überlegungen zur Privatisierung der Deutschen Bahn AG (DB AG) maßgeblich sein. Dies fordern die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP in einem Antrag (15/2156), in dem sie Leitlinien für die Vollendung der Bahnreform formulieren. Nach zehn Jahren Bahnreform sei zudem eine umfassende Bestandsaufnahme und Bewertung der Erfolge und Misserfolge der bisherigen Reformschritte mit externer Evaluierung notwendig. Darüber hinaus bedürften die verkehrs- und haushaltspolitischen Voraussetzungen und Auswirkungen eines Börsengangs der DB AG einer eingehenden Prüfung, an der der Deutsche Bundestag frühzeitig zu beteiligen sei. Nach Auffassung von Union und Liberalen muss der Bund zumindest mittelbar Allein-Eigentümer des Schienennetzes der DB AG bleiben. Weiter müsse die verfassungsrechtlich verankerte Verantwortung des Bundes für die Schieneninfrastruktur konkretisiert und gesichert werden. Eine materielle Teil-Privatisierung der DB AG mit Netz lehnen die Oppositionsfraktionen ab. In einem nächsten Schritt müsse vielmehr die Privatisierung der Verkehrsbereiche des DB-Konzerns eingeleitet werden. Der danach im Bundeseigentum verbleibende DB-Konzern werde auf die Schieneninfrastruktur reduziert sein inklusive aller Einrichtungen, zu denen alle Wettbewerber Zugriff haben müssen, fordern CDU/CSU und FDP.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_278/04
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