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279/2003
Stand: 15.12.2003
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CDU/CSU: Genetischen Fingerabdruck konsequent nutzen

Recht/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Eine konsequente Nutzung des so genannten genetischen Fingerabdrucks für eine wirksame Verbrechensbekämpfung fordert die CDU/CSU in einem Antrag (15/2159). Die Fraktion bezieht sich dabei auf Forderungen von Praktikern aus Polizei und Justiz, wonach die Ermittlung und Speicherung eines DNA-Identifizierungsmusters wie bereits beim herkömmlichen Fingerabdruck als normaler Bestandteil der erkennungsdienstlichen Behandlung erfolgen sollte. Ausdrücklich gefordert wird darüber hinaus, für Fahndungsansätze die Geschlechtsbestimmung durch die DNA-Analyse zuzulassen und den bisherigen Richtervorbehalt bei der Untersuchung von anonymem Spurenmaterial aufzuheben. Ein Missbrauch von DNA-Proben solle dabei unter Strafe gestellt werden. In ihrer Begründung wenden sich die Unionsabgeordneten dagegen, dass der genetische Fingerabdruck gegenwärtig nur genommen werden kann, wenn bereits schwere Straftaten geschehen sind. Das geltende Recht sehe eine Entnahme und molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen gegen den Willen von Betroffenen nur in sehr engen Grenzen vor. Die DNA-Analyse sei gegenwärtig nur aus Anlass einer Straftat von erheblicher Bedeutung vorgesehen und dann auch nur, wenn prognostiziert werden könne, dass gegen einen Betroffenen künftig Verfahren wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung geführt werden. Gegenwärtig dürfe zur wesentlich leichteren und beschleunigten Aufklärung auch dann keine DNA-Untersuchung und Speicherung angeordnet werden, wenn aus kriminalistischer Sicht von einem Täter in Zukunft zwar schwere Straftaten zu befürchten sind, er sich aber bisher keiner Straftat von erheblicher Bedeutung schuldig gemacht hat, heißt es.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_279/01
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