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281/2003
Stand: 18.12.2003
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Über Altersgrenze für Vertragsärzte neu nachdenken

Gesundheit und Soziale Sicherung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/POT) Die im Jahr 1993 eingeführte Altersgrenze für Ärzte, mit der die Ausübung vertragsärztlicher Tätigkeiten in der Regel bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres beschränkt wurde, ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (15/2228). Diese Regelung sei damals wegen einer drohenden Überversorgung mit Ärzten getroffen worden. Mittlerweile habe sich die Lage aber grundlegend geändert. In manchen ländlichen Gebieten und in Krankenhäusern drohe sogar ein akuter Ärztemangel, schreiben die Liberalen. Vor diesem Hintergrund müsse die geltende Altersgrenze bei Vertragsärzten neu überdacht werden. Die Fraktion will von der Regierung erfahren, wie viele der derzeit praktizierenden Ärzte in den nächsten 10, 20 und 30 Jahren in Ruhestand gehen werden und welcher Bedarf an Ärzten in diesem Zeitraum sich daraus ergebe. Von Interesse ist auch, wie sich im Hinblick auf den demographischen Wandel und die daraus folgende Alterung der Gesellschaft die Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen verändern werde. Darüber hinaus soll die Regierung sagen, wie hoch sie die Anzahl von Ärzten einschätzt, die über das 68. Lebensjahr hinaus praktizierend tätig sein wollen, und wie sie dem drohenden Ärztemangel begegnen will.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_281/07
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