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001/2004
Stand: 05.01.2004
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Stopp von Freilandversuchen wegen fehlender Akzeptanz der Bevölkerung

Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/POT) Die Entscheidung, keine Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Apfelsorten in Pillnitz und Quedlinburg vorzunehmen und den entsprechenden Antrag ruhen zu lassen, ist aus der Erwägung heraus getroffen worden, dass Vorhaben dieses Inhalts und Umfangs nicht ohne Akzeptanz der Bevölkerung und der Obstbauern in den betreffenden Regionen getroffen und alternative Methoden zunächst ausgeschöpft werden sollen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/2179) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/2044). Eine abschließende Genehmigungsentscheidung auf der Grundlage der Sicherheitsbewertung ergehe nach den Vorschriften des Gentechnikgesetzes im Einvernehmen der beteiligten Behörden. Da der Antrag zur Zeit ruhe, liege diese abschließende fachliche Sicherheitsbewertung nicht vor, heißt es in der Antwort weiter.

Darüber hinaus weist die Regierung darauf hin, dass die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre im Bereich der Ressortforschung des Bundes eingeschränkt sei. Die Wissenschaftler der Bundesforschungsanstalten seien frei in den von ihnen gewählten Methoden und den erzielten Ergebnissen, nicht jedoch in der Aufgabenstellung, die sich nach dem Beratungsbedarf des Bundesverbraucherschutzministeriums richte. Im Übrigen betont die Regierung, dass ein im Ministerium erarbeitetes Strategiepapier zur Bekämpfung des Feuerbranderregers im Obstbau ohne Antibiotika nach wie vor aktuell sei. Es enthalte jedoch nicht die Empfehlung, die Entwicklung gentechnisch veränderter Pflanzen voranzutreiben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_001/08
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