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002/2004
Stand: 06.01.2004
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Regierung: Aut-idem-Regelung hat Preiswettbewerb bei Generika belebt

Gesundheit und Soziale Sicherung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ADO) Die Aut-idem-Regelung hat den Preiswettbewerb bei wirkstoffgleichen Arzneimitteln deutlich belebt, so die Bundesregierung in einer Unterrichtung (15/2283). Von den Preisnachlässen bei Arzneimitteln haben nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen, sondern auch Endverbraucher und private Krankenversicherungen profitiert, heißt es weiter. Die durch das Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz bedingte Festsetzung einer Preisobergrenze für Generika habe bis Oktober 2003 zu einem Sinken des Preisniveaus auf dem gesamten Festbetragsmarkt um vier Prozent geführt. Die Ursache: Hersteller für Präparate mit hohen Verordnungszahlen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen haben die Preise auf oder unter die jeweils gültige Obergrenze gesenkt. Infolge dieser Preissenkung gelten diese Arzneimittel als preisgünstig im Sinne der gesetzlichen Regelung, so dass ein Austausch durch die Apotheken nicht erfolgen kann, schreibt die Regierung. Nach Berechnungen des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller erreichen die jährlichen Einsparungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch herstellerbedingte Preissenkungen aufgrund der Aut-idem-Regelung rund 228 Millionen Euro.

Befürchtungen, wonach die Regelung zu einem Preisverfall bei Generika und zur wirtschaftlichen Überforderung der betroffenen Unternehmen führen könnten, hätten sich nicht bestätigt. Vielmehr seien die angestrebten finanziellen Auswirkungen in etwa erreicht worden, so die Bundesregierung. Insbesondere die Entwicklung des Preisniveaus seit Anfang 2002 zeige die insgesamt positiven Impulse der Aut-idem-Regelung zur Verbesserung des Wettbewerbs und der Wirtschaftlichkeit.

Ziel der seit Februar 2002 geltenden Aut-idem-Regelung sei es, bestehende Preissenkungsspielräume bei Generika zu nutzen und dadurch Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen. Sie verpflichte die Apotheker, ein preisgünstigeres, wirkstoffgleiches Medikament mit gleicher Wirkstärke und Packungsgröße abzugeben, wenn der Arzt nicht selbst ein preisgünstigeres Arzneimittel verschreibt oder einen Austausch auf dem Rezept ausdrücklich ausschließt. Als preisgünstig gelten alle Arzneimittel, deren Preis eine von den Spitzenverbänden der Krankenkasse festgelegte obere Linie des unteren Preisdrittels in der Gruppe vergleichbarer Medikamente nicht überschreitet. Mit Jahresbeginn sei die Aut-idem-Regelung weiterentwickelt worden, heißt es in dem Bericht. Die Festbeträge für wirkstoffgleiche Arzneimittel werden auf das untere Preisdrittel abgesenkt und neue Festbetragsgruppen mit neuen Festbeträgen gebildet, eine gesetzliche Vorgabe zur Bestimmung der Preisgünstigkeit bestehe aber nicht mehr.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_002/09
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