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003/2004
Stand: 07.01.2004
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Bundesregierung will Bundesamt für Bevölkerungsschutz errichten

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/ADO) Um den zivilen Bevölkerungsschutz optisch und organisatorisch als wesentliche Säule im nationalen Sicherheitssystem herauszustellen, will die Bundesregierung ein Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe errichten. Das geht aus einem entsprechenden Gesetzentwurf (15/2286) hervor.

Dem Bundesamt sollen die Aufgaben und Zuständigkeiten des Bundes nach dem Zivilschutzgesetz übertragen werden. Dabei handele sich neben Planung und Vorbereitung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei Gefahren sowie der planerischen Vorsorge zum Schutz der Bevölkerung vor allem um die Weiterentwicklung auf dem Gebiet der Zivilschutztechnik. Den Kern des neuen Bundesamtes bilde die Zentralstelle für Zivilschutz im Bundesverwaltungsamt und deren Beschäftigte, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Mit der Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ziehe die Bundesregierung die strukturelle Konsequenz aus der von Bund und Ländern gemeinsam verabredeten "Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland". Dieses Rahmenkonzept fordere ein verändertes strategisches Denken und vor allem eine verstärkte Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei großflächigen oder bei national bedeutsamen Gefahrenlagen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_003/01
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