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004/2004
Stand: 12.01.2004
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Regierung will Rentenbewertung von Schulausbildung aufheben

Gesundheit und Soziale Sicherung/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Die Regierung will die Bewertung von Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung nach dem 17. Lebensjahr aufheben. Dies sieht der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung vor, heißt es in einer Antwort (15/2305) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (15/2051). Für

Fachschulzeiten und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen bleibt es hingegen beim geltenden Recht. Laut Antwort reduziert sich die durchschnittliche Rentenhöhe durch diese Maßnahmen um 15,23 Euro im Monat. Die Rente reduziere sich maximal im Westen um 58,79 Euro im Monat und im Osten um 51,68 Euro. Schätzungen zur Folge beliefen sich die Anzahl der von der Neuregelung betroffenen Versicherungsrenten auf rund 390.000. Hinzu kämen etwas 120.000 Hinterbliebenenrenten. Auf der Grundlage der statistischen Auswertung des Rentenzugangs 2002 würden sich die Einsparungen aus dem Wegfall der bewerteten Anrechnungszeiten nur für den Bereich der Fachhochschul- und Hochschulausbildungszeiten auf langfristig rund 200 Millionen Euro belaufen, so die Regierung weiter. Hinzu kämen Einsparungen aus dem Wegfall der bewerteten Anrechnungszeiten für den Bereich der schulischen Ausbildung.

Nach Auffassung der Exekutive sind die Neuregelungen erforderlich und für die Versichertengemeinschaft zumutbar. Eine vollständige Abschaffung der Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung würden zu rentenrechtlichen Lücken führen, die sowohl im Falle von Frühinvalidität, aber auch bei Erfüllung bestimmter Wartezeiten erhebliche Negativwirkungen hätten, heißt es in der Antwort weiter. Deshalb wolle die Regierung wegen schulischer Ausbildung anrechenbare Zeiten weder reduzieren noch beseitigen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_004/04
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