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004/2004
Stand: 12.01.2004
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Weitere Nutzung der bundeseigenen Liegenschaften in Tempelhof noch unklar

Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/POT) Die Gesellschafter der "Berliner Flughafen Gesellschaft mbH" (BFG) gehen auf der Grundlage des Konsensbeschlusses vom Mai 1996 weiterhin davon aus, dass der Flughafen Tempelhof nach Vorliegen der gerichtlich überprüften und rechtskräftigen Planfeststellung für den Großflughafen Berlin-Brandenburg-International in Schönefeld geschlossen wird. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/2303) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/2038) zur Stärkung des Berliner Luftverkehrs. Weiter heißt es, der Bund und das Land Berlin befänden sich derzeit in Verhandlungen mit der BFG über die Rücknahme der bundeseigenen Liegenschaften in Tempelhof. Es sei vorgesehen, einen Rücknahmevertrag abzuschließen, der die Abwicklung des Nutzungsvertrages der BFG mit dem Bund und des Erbbaurechtsvertrages mit dem Land Berlin regelt. Nach einer ordnungsgemäßen Beendigung des Nutzungsverhältnisses mit der BFG sind nach Regierungsangaben der Bund und das Land Berlin als Eigentümer für die Bauunterhaltung und Bewirtschaftung der Liegenschaft verantwortlich. Die Höhe dieser Kosten seien derzeit noch nicht bekannt, weil sie vom tatsächlichen Vermietungsgrad der Gebäude abhängig sei. Der Bund prüfe zurzeit auch, ob das Gebäude des Flughafens Tempelhof für eine konzentrierte Unterbringung eigener Dienststellen genutzt werden kann. Sollte die Liegenschaft für Zwecke des Bundes entbehrlich sein, werde eine Veräußerung angestrebt, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_004/06
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