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007/2004
Stand: 14.01.2004
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Regierung: Land Berlin ist in keiner extremen Haushaltsnotlage

Haushalt/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass sich Berlin in einer extremen Haushaltsnotlage befindet und zu einer Haushaltssanierung aus eigener Kraft nicht mehr in der Lage ist. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (15/2309) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/2198) hervor. Das im Vergleich zu anderen Ländern hohe Berliner Haushaltsdefizit gehe nicht auf eine Überschuldung, sondern auf zu hohe konsumtive Ausgaben des Landes zurück, heißt es weiter. Ursache hierfür seien landespolitische Entscheidungen. Das Land Berlin sei von der bundesstaatlichen Verpflichtung zu einem restriktiven Konsolidierungskurs betroffen, der geeignet sei, das Eintreten einer Haushaltsnotlage zu vermeiden. Die Umsetzung der Konsolidierungsanforderung sei eine "vordringliche und originäre" Aufgabe des Landes Berlin, so die Regierung. Um eine Haushaltsnotlage des Landes zu vermeiden, habe der Finanzplanungsrat Berlin im November 2002 aufgefordert, die Ausgaben des Landes auf ein finanzierbares Niveau zu senken. Dabei komme der Umsetzung einschneidender Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich der konsumtiven Ausgaben entscheidende Bedeutung zu. Ziel der Konsolidierungsstrategie müsse es sein, zumindest einen verfassungskonformen Haushalt zu erreichen. Obwohl dies Aufgabe des Landes Berlin sei, würden dennoch notwendige Eigenanstrengungen des Landes bisher nicht im ausreichenden Umfang realisiert. Hier seien weitergehende Anstrengungen erforderlich, heißt es.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_007/04
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