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013/2004
Stand: 19.01.2004
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FDP legt ein neues Einkommensteuergesetz vor

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines neuen Einkommenssteuergesetzes vorgelegt (15/2349). Ziel sei ein einfaches und verständliches Steuerrecht. Der Stufentarif sieht vor, dass für Einkommen bis einschließlich 15.000 Euro 15 Prozent Einkommensteuer bezahlt werden. Für Einkommen von über 15.000 Euro bis einschließlich 40.000 Euro erhöhe sich die Einkommensteuer von 2.250 Euro für Einkünfte bis 15.000 Euro um 25 Prozent des Betrages, der 15.000 Euro übersteigt. Für Einkommen von über 40.000 Euro solle sich die Einkommensteuer von 8.500 Euro um 35 Prozent des 30.000 Euro übersteigenden Betrages erhöhen.

Der Einkommensteuer sollen alle Einkünfte aus wirtschaftlicher Betätigung unterliegen, also auch die von den Arbeitgebern gezahlten Sozialversicherungsbeiträge. Entsprechend dazu formuliert die FDP den Sonderaufwendungsabzug neu. Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern zählen ebenfalls zu den Einkünften, während Verluste die Einkünfte mindern. Die bisherigen Sonderregelungen für private Veräußerungsgeschäfte sollen entfallen. Veräußerungsgewinne sollen unmittelbar oder als Rücklage auf andere Wirtschaftsgüter übertragen werden können. Zum Beispiel solle der Gewinn aus dem Verkauf eines Mietshauses steuerfrei bleiben, wenn er zur Anschaffung einer betrieblich genutzten Maschine oder eines Anteils an einer Personengesellschaft verwendet wird. Die bisherige Unterscheidung zwischen den Einkunftsarten wollen die Liberalen aufgeben. Besteuert wird erst dann, heißt es in dem Entwurf, wenn Gewinne in die private, nicht-wirtschaftliche Sphäre gelangen. Abziehbar sollen Kosten sein, die mit den Einkünften aus wirtschaftlicher Betätigung in Zusammenhang stehen. Kosten der privaten Lebensführung wie die doppelte Haushaltsführung und die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle sollen grundsätzlich nicht abziehbar sein. Für Arbeitnehmer sollen berufsbedingte Kosten ohne Nachweis durch eine Abgeltungspauschale von zwei Prozent der steuerpflichtigen Bruttoeinkommen pro Jahr steuerlich berücksichtigt werden.

Die Abgeordneten empfehlen darüber hinaus die nachgelagerte Besteuerung für Alterseinkünfte. Beiträge zur Altersvorsorge sollen steuerfrei gestellt und Leistungen aus der Altersvorsorge voll versteuert werden, wenn sie auf steuerfreie Beiträge zurückzuführen sind. Der bisherige Altersentlastungsbetrag sowie der Versorgungsfreibetrag für Beamte sollen gestrichen werden. Kapitalerträge wollen die Liberalen mit einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent belasten. Der Sparerfreibetrag solle entfallen, ebenso das Halbeinkünfteverfahren. Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften will die Fraktion mit 35 Prozent besteuern. Anteilseigner, deren Einkommen unter der Tarifstufe von 35 Prozent liegt, sollen Ausschüttungen in die Steuerveranlagung einbeziehen können, sodass sie mit ihrem persönlichen Steuersatz belastet werden. Als Sonderaufwendungen abziehbar bleiben sollen Existenz sichernde Aufwendungen wie die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Deren Höchstbeiträge seien die Grenze, bis zu der auch Selbstständige Altersvorsorgebeiträge geltend machen können. Von den Einkünften soll ein Grundfreibetrag von 7.700 Euro als Existenzminimum abgezogen werden. Für jedes Kind werde dieses Existenzminimum entweder durch monatlich ausgezahltes Kindergeld in Höhe von etwa 200 Euro oder ebenfalls durch einen Grundfreibetrag von 7.700 Euro freigestellt. Das Finanzamt habe zu prüfen, welche Regelung günstiger ist.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_013/04
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