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025/2004
Stand: 30.01.2004
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Schleswig-Holstein und Thüringen sollen Bundestagswahlkreis verlieren

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/ADO) Die Bundesländer Schleswig-Holstein und Thüringen werden bei der nächsten Bundestagswahl voraussichtlich jeweils auf einen Wahlkreis verzichten müssen. Einen zusätzlichen Wahlkreis erhalten dagegen Bayern und Niedersachsen. Das geht aus dem Bericht der Wahlkreiskommission für die 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (15/2375) hervor.

Danach soll Schleswig-Holstein zukünftig nur noch über zehn und Thüringen nur noch über neun Wahlkreise verfügen. Darüber hinaus soll die Zahl der Wahlkreise in Niedersachsen von 29 auf 30 und in Bayern von 44 auf 45 erhöht werden. Die Ursache für diese von der Kommission vorgeschlagene Neuverteilung der 299 Wahlkreise sei der kontinuierliche und nachhaltige Rückgang der Bevölkerung in Thüringen sowie eine deutlich stärkere Bevölkerungszunahme in Bayern und Niedersachsen als in Schleswig-Holstein, heißt es. Gesetzlich festgelegt sei, dass die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen müsse. Damit solle sichergestellt werden, dass der gleiche Erfolgswert aller Wählerstimmen gewahrt bleibe und möglichst keine Überhangmandate aufgrund ungleicher Verteilung der Wahlkreise auf die Länder entstehen.

Die Landesregierungen von Thüringen und Schleswig-Holstein lehnten den Wegfall von Wahlkreisen ab. Der Verlust bedeute, dass die Zahl der Abgeordneten aus den neuen Ländern weiter abnehmen und der Einfluss dieser Länder auf Bundesebene sich verringern würde, so die thüringische Meinung. Schleswig-Holstein vertrat dagegen die Auffassung, auch die gesetzliche Vorgabe räume dem Gesetzgeber weiterhin denjenigen Ermessensspielraum ein, der erforderlich sei, um den Aspekt der Stabilität und Kontinuität in der Wahlkreiseinteilung ausreichend zu wahren. Beiden Einwänden könne die Wahlkreiskommission jedoch nicht folgen, heißt es im Bericht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_025/05
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