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030/2004
Stand: 04.02.2004
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Beschleunigungsmaßnahmen bei Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erörtern

Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/POT) Die Beschleunigung der Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/2425). Für die Entscheidung über den Zulassungsantrag für ein Pflanzenschutzmittel sei eine Frist von zwölf Monaten gesetzlich vorgeschrieben, die jedoch bei Anträgen sowohl in der Vor- als auch in der Hauptprüfung in der Realität "in erheblichem Ausmaß" überschritten werde, heißt es in der Anfrage. Dies führe bei den Antragstellern zu finanziellen Verlusten und bedeute für die landwirtschaftliche Praxis eine Verlängerung der Bekämpfungslücken und Schwierigkeiten für die Einhaltung der Prinzipien des integrierten Pflanzenschutzes. Ursache für diesen "Zulassungsstau" ist den Fraktionsangaben zufolge, dass mit der gesetzlich veranlassten Neuordnung des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel die Bürokratie verstärkt und die Kosten erhöht worden seien. Zudem tage der für die Prüfung zuständige Sachverständigenausschuss zu selten. Vor diesem Hintergrund will die Union wissen, welche Maßnahmen die Regierung kurzfristig ergreifen will, um Anschlusszulassungen von bewährten Pflanzenschutzmitteln sicherzustellen und den Bearbeitungsweg für neue und innovative Präparate zu verkürzen. Die Regierung solle auch sagen, in welchem Zeitraum und durch welche zusätzlichen Maßnahmen der gegenwärtige Bearbeitungsstau abgebaut werden kann und was sie unternimmt, dass der für das EU-Zulassungsverfahren zusätzliche Arbeitsaufwand nicht die nationalen Zulassungsverfahren blockiert.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_030/07
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