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046/2004
Stand: 20.02.2004
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Geheimhaltungsregelung für die Weltraumorganisation ESA vorgelegt

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Übereinkommen vom August 2002 zwischen den EU-Vertragsstaaten zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation (EWO/ESA) und zum Schutz und Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen geregelt werden soll (15/2545). Mit dem vorgelegten Vertragsgesetzentwurf sollen die grundgesetzlichen Voraussetzungen zur Ratifizierung des Übereinkommens geschaffen werden. In der Erläuterung heißt es, mit der Übertragung öffentlicher Aufgaben bei der Verwirklichung des Satelliten-Navigationsprogrammes GALILEO sei der ESA erstmals die Teilhabe an einem weltraumtechnischen Projekt eröffnet worden, das auch sicherheitsempfindliche Informationen und Kenntnisse umfasse. Bisher habe die ESA als Organisation kein Geheimschutzsystem besessen. Das unterzeichnete Übereinkommen verpflichte die ESA, ein Geheimschutzsystem einzurichten, welches dem der EU-Vertragsstaaten entspreche. Die Herausgeber der Informationen seien verpflichtet, sicherzustellen, dass im staatlichen Interesse geheimzuhaltende Informationen und Kenntnisse nur weitergegeben werden dürften, wenn ein adäquater Schutz bei den Empfängern gewährleistet sei.

Das Übereinkommen dient laut Antwort darüber hinaus dem Zweck, den Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen der ESA zwischen den Vertragsstaaten untereinander sowie zwischen diesen und den ESA-Organen auf eine völkerrechtliche Grundlage zu stellen. Laut Gesetzentwurf schließt dies auch die Pflicht der Bundesrepublik ein, deutsche Beschäftigte bei ESA-Einrichtungen, die einen Zugang zu eingestuften Informationen von "Vertraulich oder höher" erhalten sollen, auf Antrag der ESA entsprechenden Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Sicherheitsüberprüfungen stellen ihrer Natur nach einen Eingriff in das Recht der informationellen Selbstbestimmung dar. Rechtsstaatliche Grundsätze gebieten es deshalb, die völkerrechtliche Verpflichtung in staatliches Recht umzusetzen. Der ESA-Rat und der Generaldirektor der ESA haben laut Bundesregierung die Bedeutung des Übereinkommens für die künftige Entwicklung der ESA hervorgehoben und ihr hohes Interesse an dem Inkrafttreten zum frühestmöglichen Zeitpunkt begründet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_046/02
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