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072/2004
Stand: 17.03.2004
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Alle 34 für US-Flüge geforderten Passagierdatenelemente benennen

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll alle 34 Datenelemente pro Passagier vollzählig benennen, die den USA künftig vorab im Flugverkehr übermittelt werden müssen. Dies fordert die CDU/CSU in einer Kleinen Anfrage (15/2611) zu Konsequenzen für Flugreisende aus dem US-Kontrollsystem CAPPS II. Die Union fragt dabei nach den gesetzlichen Grundlagen, auf denen CAPPS II (Computer Assisted Passenger Prescreening System II) basiert und will wissen, welche Rolle Datenschutzbestimmungen bei den Verhandlungen der Europäischen Union und den USA über den Austausch von Flugpassagierdaten gespielt habe. Gefragt wird des Weiteren nach der Rolle von PNR-Datensätzen (Passenger Name Record). Die Abgeordneten interessieren sich dafür, weshalb die besonders schutzwürdigen PNR-Daten überhaupt in die USA übermittelt und nicht bereits in Europa ausgefiltert werden.

Grund für das Interesse der CDU/CSU ist die Absicht der US-amerikanischen TSA (Transportation Security Administration), das Kontrollsystem CAPPS II zum Juni 2004 einzuführen. CAPPS II erstrecke sich weltweit auf alle Passagiere, die auf internationalen Flügen in die USA einreisen oder auf dem Weg zu einem anderen Zielort einen Zwischenstopp in den USA haben. Damit würden alle potenziellen USA-Besucher bereits bei der Buchung ihres Fluges bestimmte persönliche Daten angeben müssen. Die Angaben zu den Passagieren werden nach CAPPS II mit noch nicht näher bezeichneten amtlichen und nichtamtlichen Datenbanken abgeglichen, wonach dem Fluggast ein bestimmter Sicherheitsstatus verliehen wird. Abhängig vom jeweiligen Sicherheitsstatus, der abgestuft nach einer Farbskala vergeben werden solle, sei vorgesehen, dass die US-Behörden über eine Einreise, über zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen oder auch bereits über den Ausschluss von einem Flug entscheiden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_072/02
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