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081/2004
Stand: 25.03.2004
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Zugang zur Eisenbahninfrastruktur neu regeln

Verkehr und Bauwesen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Der Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und die Struktur der Eisenbahn soll neu geregelt werden. Zur Aufsicht soll zusätzlich eine Trassenagentur für Eisenbahnen des Bundes eingerichtet werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (15/2743) vor, mit dem EU-Richtlinien umgesetzt werden sollen. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen und besonders die öffentlichen Betreiber der Schienenwege sind zur Gewährung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur verpflichtet, heißt es in der Begründung. Ein Betreiber der Schienenwege sei jedes Unternehmen, dass für den Betrieb, den Bau und die Unterhaltung der Schienenwege der Eisenbahn zuständig ist. Der weitere Begriff des Eisenbahnstrukturunternehmens schließe den Betrieb sonstiger Betriebsanlagen wie Bahnhöfe mit ein. Die Verpflichtung zur Gewährleistung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur bestehe jedoch nicht für die Benutzung von Schienenwegen, die ausschließlich zur Nutzung für den eigenen Güterverkehr betrieben werden (Werksbahnen, Gleisanschlüsse). Das Recht auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur stehe Einsenbahnverkehrsunternehmen, Haltern von Eisenbahnfahrzeugen, Unternehmen, die Güter mit der Eisenbahn transportieren wollen sowie Bund und Ländern (Zugangsberechtigte) zu. Um die Überwachung des Netzzuganges zu erleichtern, soll eine Trassenagentur beim Eisenbahn-Bundesamt eingerichtet werden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben sollen insgesamt 25 Planstellen eingerichtet werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_081/06
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