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082/2004
Stand: 25.03.2004
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USA sollen völkerrechtlichen Verpflichten mit Blick auf Gefangene nachkommen

Menschenrechte und Humanitäre Hilfe/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung soll die USA auffordern, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen mit Blick auf die Gefangenen im Guantanamo Bay nachzukommen. Das fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (15/2756), der heute im Plenum des Bundestages abgestimmt werden soll. Die Regierung soll weiterhin erklären, dass es sich nach Ansicht der Bundesrepublik bei den Gefangenen zumindest so lange um Kriegsgefangene handeln müsse, bis ein zuständiges Gericht ihren Status nach dem Völkerrecht festgestellt hat. Deutschland müsse darauf hinwirken, dass sich die humanitäre Lage der Häftlinge verbessert. Ferner solle es gegenüber den USA darauf dringen, dass bei deren Behandlung die humanitären und menschenrechtlichen Mindeststandards eingehalten werden. Die Bundesrepublik müsse die Arbeit des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes unterstützen und sich dafür einsetzen, dass auch andere Hilfsorganisationen Zutritt zu den Gefangenen erhalten, finden die Koalitionsfraktionen.

Sie fordern ferner den Bundestag auf, den Regierung dazu zu drängen, von den USA das Recht jedes einzelnen Gefangenen im Guantanamo Bay auf ein faires und freies Gerichtsverfahren unter Beachtung der grundlegenden Rechtsgarantien einzufordern. Gemeinsam mit anderen Staaten müsse Deutschland darauf hinarbeiten, dass der rechtliche Status der Inhaftierten in Guantanamo Bay im Sinne der einschlägigen Normen des Genfer Abkommens von 1949 so schnell wie möglich von einem zuständigen Gericht geklärt wird. Die Sozialdemokraten und die Bündnisgrünen finden, es stelle einen "eklatanten Widerspruch" dar, wenn ausgerechnet im Kampf gegen den Terrorismus, der mit dem Schutz der Rechte und der Sicherheit der Menschen begründet werde, dieser Schutz von seinen Verfechtern selbst ausgehebelt wird. Die USA als größte und stärkste Demokratie in der Welt seien daher nicht nur nach dem Völkerrecht verpflichtet, die grundlegenden Rechte auch der gefährlichsten Terroristen zu respektieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_082/03
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