Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > hib-Meldungen > 2004 > 093 >
093/2004
Stand: 05.04.2004
[ zurück ]   [ Übersicht ]

Im Bundeshaus notiert: Versatzverordnung und die Deponieverordnung

Umwelt/Verordnung

Berlin: (hib/RAB) Mit einem Verordnungsentwurf (15/2814) will die Bundesregierung die Versatzverordnung und die Deponieverordnung ändern. Als Bergversatz wird die Verwendung von Abfällen unter Tage als Füllmaterial bezeichnet. Zu solchen Abfällen gehören z. B. Schlacken oder Ofenausbruch aus Verbrennungsprozessen und Filterstäube. So sollen die Grenzwerte für Abfälle, die zum Versatz verwendet werden sollen, die Grenzwerte in berechtigten Fällen für Glühverlust und den gesamten organischen Kohlenstoffgehalt überschreiten können. Somit werde die Zulassung von grundsätzlich versatzgeeigneten Abfällen ermöglicht, die nur analytisch bedingt einen Organikgehalt vorspiegeln, schreibt die Regierung. In der Deponieverordnung werden Regelungsunstimmigkeiten klargestellt und ausgeräumt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_093/06
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Pressezentrum
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Bernadette Schweda, Siegfried Wolf