Im Bundeshaus notiert: Versatzverordnung und die Deponieverordnung
Berlin: (hib/RAB) Mit einem Verordnungsentwurf (15/2814) will die Bundesregierung die Versatzverordnung und die Deponieverordnung ändern. Als Bergversatz wird die Verwendung von Abfällen unter Tage als Füllmaterial bezeichnet. Zu solchen Abfällen gehören z. B. Schlacken oder Ofenausbruch aus Verbrennungsprozessen und Filterstäube. So sollen die Grenzwerte für Abfälle, die zum Versatz verwendet werden sollen, die Grenzwerte in berechtigten Fällen für Glühverlust und den gesamten organischen Kohlenstoffgehalt überschreiten können. Somit werde die Zulassung von grundsätzlich versatzgeeigneten Abfällen ermöglicht, die nur analytisch bedingt einen Organikgehalt vorspiegeln, schreibt die Regierung. In der Deponieverordnung werden Regelungsunstimmigkeiten klargestellt und ausgeräumt.