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100/2004
Stand: 16.04.2004
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"Überarbeiteter Kommissionsentwurf ist deutlich wirtschaftsfreundlicher"

Umwelt/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/BOB) Ein jetzt vorliegender Kommissionsentwurf enthält eine Vielzahl von Änderungen, die den zu erwartenden Aufwand des REACH-Systems (Registrierung, Bewertung und Zulassung aller hergestellten, importierten und verwendeten Stoffe) für die Wirtschaft verringern. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/2806) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/1394) zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Stoffpolitik der Europäischen Union. Als Änderungsbeispiele werden unter anderem die Konzentration des Registrierungsverfahrens bei der neuen europäischen Chemikalienbehörde, die Absenkung der Datenermittlungs- und Informationspflichten, insbesondere bei Stoffen mit Herstellungsmengen von 1 bis 10 Jahrestonnen und die flächendeckende Einrichtung von Einspruchsrechten der betroffenen Unternehmen gegen Entscheidungen der Chemikalienagentur genannt. Die Kommission habe im Zusammenhang mit der von ihr vorgenommenen Kosten-Nutzen-Analyse die Entlastungswirkung der Änderung gegenüber dem ersten Entwurf auf circa 80 Prozent der zuvor erwarteten direkten Kosten geschätzt.

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Mit den Änderungen ihres Verordnungsentwurfs sei die Kommission in einer Vielzahl von Punkten auf die Vorschläge eingegangen, die die Bundesregierung in Fortführung der gemeinsamen Position vom März 2002 zusammen mit dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) erarbeitet und in die europäische Diskussion eingebracht habe. Die Änderungen gingen zum Teil deutlich weiter als die mit dem VCI und dem IG BCE erarbeitete Position. Insgesamt komme der jetzt vorliegende Entwurf den Vorstellungen der Bundesregierung für eine realistische und praktikable Ausgestaltung der neuen Regelungen wesentlich näher. Sie gehe davon aus, dass sich im Rahmen der Ratsberatungen zu dem Verordnungsentwurf und der auf Expertenebene bereits begonnenen Arbeiten für Ausführungsleitlinien noch weitere Verbesserung der Praktikabilität erreichen ließen.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_100/01
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