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152/2004
Stand: 08.06.2004
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Regierung: Pflichtmitgliedschaft in Wirtschaftskammern nicht aufheben

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, den Landwirtschaftskammern und den Kammern der Freien Berufe ganz oder teilweise aufzuheben. Dies betont sie in ihrer Antwort (15/3265) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/3114). Sie hält nach eigenen Angaben daran fest, dass die Industrie- und Handelskammern in der Form öffentlich-rechtlicher Körperschaften mit Pflichtmitgliedschaft als Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft weiterhin erforderlich und "sachgerecht" sind. Gleichwohl werde sie die weitere Entwicklung beobachten.

Weiter heißt es, das Leistungsspektrum, für das der Staat im Falle der Privatisierung von Industrie- und Handelskammern einen Ersatz aus öffentlichen Mitteln bereithalten müsste, umfasse unter anderem die Betreuung von mehr als 850.000 Auszubildenden, die Abnahme von jährlich 290.000 Zwischenprüfungen und 330.000 Abschlussprüfungen, die öffentliche Bestellung und Betreuung von etwa 7.000 Sachverständigen und die Beantwortung von jährlich etwa 110.000 Anfragen nach geeigneten Sachverständigen von Gerichten, Unternehmen und Privatpersonen, das Ausstellen von jährlich etwa 1,2 Millionen Exportdokumenten sowie die rund 350.000 Existenzgründungsberatungen, die derzeit kostenlos erbracht würden. Entfallen würde voraussichtlich auch die Bearbeitung von rund 70.000 Wettbewerbsverstößen, von denen etwa 1.800 jährlich von den Einigungsstellen für Wettbewerbsstreitigkeiten verhandelt und dort mit einer Erfolgsquote von etwas mehr als der Hälfte abgeschlossen würden. Bei den Industrie- und Handelskammern habe sich die durchschnittliche Beitragslast des einzelnen Mitglieds von 1998 bis 2002 kontinuierlich von 183 Euro auf 161 Euro vermindert. Die Grundbeiträge hätten unverändert einen Anteil von 31,3 Prozent an den Gesamteinnahmen. Die von allen Industrie- und Handelskammern insgesamt erhobenen Beiträge hätten sich 1998 auf 635 Millionen Euro und 2002 auf 651 Millionen Euro belaufen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_152/03
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