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164/2004
Stand: 22.06.2004
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Berliner Akademie der Künste soll in die Trägerschaft des Bundes übergehen

Kultur und Medien/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BES) Die Berliner Akademie der Künste soll in die Trägerschaft des Bundes übergehen. Die Bundesregierung will zu diesem Zweck eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts errichten, die an die Stelle der gleichnamigen Körperschaft in der Trägerschaft der Länder Berlin und Brandenburg treten soll. Damit soll der Berliner Kulturhaushalt entlastet und gleichzeitig die Berliner Opernreform gesichert werden, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (15/3350). 16 Millionen Euro von dem erwarteten Entlastungsvolumen von insgesamt 22 Millionen Euro solle die Akademie der Künste erhalten. Über die geplante Umwandlung bestehe zwischen der Bundesregierung und dem Senat von Berlin sowie der Regierung des Landes Brandenburg Einvernehmen, heißt es.

In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat zwar "grundsätzlich" die Absicht der Regierung, im Rahmen des Hauptstadtkulturvertrages die weitere finanzielle Grundlage der Akademie der Künste zu sichern. Allerdings besitze der Bund nicht die erforderliche Gesetzgebungskompetenz. Diese liege in Fragen der Kultur in der alleinigen Zuständigkeit der Länder. Der Bund sei lediglich für die Angelegenheiten der Auswärtigen Kulturpolitik zuständig. Es liege auch keine ungeschriebene Bundeskompetenz kraft Natur der Sache vor, argumentiert die Länderkammer weiter. Die Bundesregierung beruft sich in ihrer Gegenäußerung auf die Förderkompetenz des Bundes bei kulturellen Einrichtungen, die der Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt dienen. Die Akademie sei ein Beispiel für hauptstädtische Kultureinrichtungen, die in der Vergangenheit von politisch unterschiedlich getragenen Bundesregierungen jeweils mit der Zustimmung der Länder als rechtlich selbstständige Bundeseinrichtungen geschaffen worden seien. Dazu zählten die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland, die Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in der früheren Bundeshauptstadt Bonn, das Deutsche Historische Museum und die Stiftung Jüdisches Museum Berlin. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes folge außerdem daraus, dass es sich bei der Akademie der Künste um eine Einrichtung handele, die von der Bundeshauptstadt Berlin ausgehend ihre Wirksamkeit auf das ganze Land ausstrahlt und die auch aus ihrer über 300-jährigen Tradition heraus "wie kaum eine andere nationale Institution im Ausland als herausragende Repräsentanz deutscher Kultur wahrgenommen wird". Die Bundesregierung nehme die Bedenken der Ländervertretung trotzdem ernst und sei bereit, im weiteren Gesetzgebungsverfahren, alle Vorschläge zu prüfen, die geeignet seien, die Bedenken der Mehrheit der Länder zu zerstreuen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_164/03
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