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179/2004
Stand: 06.07.2004
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CDU/CSU will Elternhaus, Bildung und Betreuung verzahnen

Familie/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Für die Verzahnung von Elternhaus, Bildung und Betreuung setzt sich die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (15/3488) ein. Dazu solle der Bundestag an die Länder appellieren, in ihrer Zuständigkeit die Förderung der Kinder zu verstärken. Im Einzelnen seien die Tagespflege auszubauen und die Rahmenbedingungen dafür zu verbessern. Die Fraktion tritt für "mehr Bildung für Kinder in Tageseinrichtungen" ein und will das Schuleintrittsalter verkürzen. Gleichzeitig solle die Ausbildung der Erzieher und Erzieherinnen reformiert werden.

Die Abgeordneten stellen fest, die Voraussetzungen für die öffentlichen Betreuungsangebote seien je nach Bundesland und Region verschieden. Für unter dreijährige Kinder seien sie nicht ausreichend vorhanden, wobei es deutliche Unterschiede zwischen den neuen Ländern mit einem Versorgungsgrad von 37 Prozent und den alten Ländern mit nur 2,7 Prozent gebe. Deutlich mehr Angebote bestünden für die drei- bis sechsjährigen Kinder. Die Tagespflege sei vor allem in den alten Ländern seit vielen Jahren eine "bewährte und anerkannte Betreuungsform". Allerdings sei die Situation im Hinblick auf die Qualität der Tagespflege sowie die Beratung über Tagespflege teilweise unbefriedigend. Für die Tagespflege müssten Rahmenbedingungen geschaffen werden, um sie als Ergänzung zu institutionellen Betreuungseinrichtungen zu verbessern. Den Kommunen müsse es bei öffentlich geförderten Tagespflegeplätzen vorbehalten sein, ein Angebot zu unterbreiten, das dem örtlichen Bedarf, dem Bildungsauftrag und dem Elternwillen entspricht.

Die von der Regierung veranschlagten Kosten für den Ausbau der Betreuung für die unter dreijährigen Kinder seien mit 1,5 Milliarden Euro nicht zu leisten, heißt es in dem Antrag. Die kommunalen Spitzenverbände erwarteten Kosten von mindestens 2,5 Milliarden Euro. Allein für den Ausbau der Tagespflege sei mit Kosten von rund einer Milliarde Euro zu rechnen. Die von der Regierung bis 2010 berechneten Investitionskosten für die Umwandlung von Kindergartenplätzen in Betreuungsplätze für unter Dreijährige in Höhe von 1,44 Milliarden Euro seien zu niedrig, weil statt der tatsächlichen Kosten von 36.000 bis 42.000 Euro pro neuem Platz nur 19.000 Euro angesetzt worden sei. Die von der Regierung vorgesehene Finanzierung des Ausbaus der Betreuung unter dreijähriger Kinder mit Mitteln aus der erhofften Entlastung der Kommunen durch die Hartz-IV-Reformen stelle für die Kommunen ein "unzumutbares Risiko" dar, heißt es in dem Antrag weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_179/01
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