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180/2004
Stand: 07.07.2004
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Bund will dieses Jahr 19,2 Milliarden Euro für das Eisenbahnwesen ausgeben

Verkehr und Bauwesen/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/SAS) Voraussichtlich 19,2 Milliarden Euro wird der Bund in diesem Jahr für das Eisenbahnwesen bereitstellen. Dabei seien die globalen Minderausgaben sowie Einsparvorschläge der Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück bereits berücksichtigt. Gegenüber einem Betrag von 19 Milliarden Euro im Jahre 1994 hätten sich die Bundesleistungen zuletzt auf 20 Milliarden Euro gesteigert, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (15/3430) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion (15/1954) zur Fortsetzung der Bahnreform und der aktuellen Eisenbahnpolitik. Insgesamt habe der Bund in dieser Zeitspanne 194 Milliarden Euro für das Eisenbahnwesen bereitgestellt. Die Belastungen des Bundeshaushalts für das Eisenbahnwesen seien aber nicht deckungsgleich mit den Planungen der Deutschen Bahn AG (DB AG) zu ihrer Einnahmenentwicklung. Neben den für die DB AG zur Verfügung gestellten Mittel trägt der Bund unter anderem auch Aufwendungen für das Eisenbahnvermögen sowie für die Tilgung der Altschulden. Allein in das Bestandsnetz sollen künftig rund 2,5 Milliarden Euro jährlich fließen. Damit trage die Regierung Angaben der DB AG zum Investitionsbedarf im Bestandsnetz Rechnung, die diese auf 24,4 Milliarden Euro für zehn Jahre beziffert hatte. Die staatlichen Investitionszuschüsse für die Schieneninfrastruktur hätten sich in 2002 auf 3,0 Eurocent je Einheitskilometer Verkehrsleistung (Ptkm) und 0,7 Eurocent je Ptkm für die Bundesfernstraßen belaufen.

Im Weiteren weist die Regierung die Darstellung der Liberalen zurück, dass die Bahnreform zum Stillstand gekommen sei und spricht in diesem Zusammenhang selbst von einer "positiven Entwicklung". Ihren Angaben zufolge konnten Konzernumsatz, Verkehrsleistungen, Produktivität und auch das betriebliche Ergebnis der DB AG gesteigert werden. Sie räumt allerdings ein, dass trotz einer erheblichen Entlastung des Steuerzahlers ein zahlenmäßiger Vergleich der tatsächlichen Entwicklung mit der Prognoserechnung von 1993 nicht geeignet sei, die bisher erreichten Ergebnisse der Bahnreform darzustellen. Allen Beteiligten sei 1993 bewusst gewesen, dass das Ziel der Modellrechnung nicht darin bestanden habe, die bis zum Jahr 2003 zu erwartenden Beträge exakt zu bestimmen. Es gelte zu beachten, dass der Bund im Zuge der Bahnreform die bei der Deutschen Bundesbahn und Deutschen Reichsbahn bis 1993 aufgelaufenen Schulden übernommen habe und dafür seit 1994 die Lasten der Tilgung und Zinsen trage. Insofern strebe man an, die Haushaltsbelastungen in Zusammenhang mit der Bahnreform seit 1994 langfristig und "auf ein erträgliches Maß" zu begrenzen.

Zur Vollendung der Bahnreform gehört nach den Worten der Regierung auch das Ziel, die DB AG börsenfähig zu machen. Der Zeitpunkt für einen Börsengang der Bahn sollte ihrer Ansicht nach erst dann festgelegt werden, wenn die wirtschaftliche Situation der Jahre 2004 und 2005 überprüft worden ist und ihre mittelfristige Finanzplanung sowie ein Ausblick auf ihre Investitionstätigkeit vorliegt. Zur Entwicklung des Personalbestandes der DB AG heißt es darüber hinaus, der Konzern habe sich von 376.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1994 auf 228.000 Personen 2003 verkleinert; das entspricht einem Personalabbau von 148.000 Mitarbeitern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_180/06
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