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193/2004
Stand: 29.07.2004
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"Gebot der Wehrgerechtigkeit wird auch künftig entsprochen werden können"

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung wiederholt ihre Auffassung, dass dem Gebot der Wehrgerechtigkeit - wie in der Vergangenheit - auch künftig entsprochen werden wird. Von dem für die Deckung des Bedarfs der Streitkräfte verbleibenden Aufkommen an dienstfähigen Wehrpflichtigen wird auch künftig der überwiegende Anteil zum Wehrdienst herangezogen. Dies macht die Regierung in ihrer Antwort (15/3628) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/3524) deutlich. Die Liberalen hatten unter Berufung auf eine Studie des früheren stellvertretenden Generalinspekteurs der Bundeswehr und heutigen Professors an der Universität der Bundeswehr München, Jürgen Schnell, behauptet, dass bei der geplanten 250.000 Soldaten umfassenden Bundeswehr künftig die Ausschöpfung eines männlichen Geburtenjahrgangs für den Wehrdienst von weniger als 15 Prozent nur "recht begrenzt" dem Verständnis der allgemeinen Wehrpflicht entspreche.

Die in der Studie ferner gemachte Aussage, dass eine Freiwilligen-Bundeswehr mit etwa der gleichen Leistungsfähigkeit wie die 250.000-Wehrpflicht-Bundeswehr jährlich um 1,5 bis 3 Milliarden Euro geringere Kosten verursache, kommentiert die Regierung wie folgt: Die Studie basiere auf der Annahme, dass die Effektivität eines länger dienenden Freiwilligen grundsätzlich höher sei als die eines Wehrpflichtigen. Dies verkenne aber das "wohl unbestrittene Leistungspotenzial von Wehrdienstleistenden", die aus allen gesellschaftlichen und beruflichen Schichten kämen. Diese Wehrpflichtigen würden ihrem individuellen Können entsprechend in den Streitkräften verwendet. Würde die Annahme stimmen, dürfte sich das Leistungsniveau der Bundeswehr nicht auf dem "national wie international unbestritten hohen Niveau" bewegen. Rationalisierungsgewinne wären zudem nur dann zu erzielen, wenn mehrere Wehrpflichtige durch einen länger dienenden Freiwilligen ersetzt werden könnten. Dem seien - gleiche operative Forderungen an die Streitkräfte vorausgesetzt - jedoch sehr enge Grenzen gesetzt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_193/01
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