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228/2004
Stand: 28.09.2004
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Wechsel vom öffentlichen Dienst zur Wirtschaft klarer regeln und abgrenzen

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Die Regeln und Grenzen für den Personalwechsel vom öffentlichen Dienst zur Wirtschaft sind Gegenstand eines Antrags der FDP (15/3739). Die Liberalen fordern Vorschläge zur Neuregelung im Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) und im Bundesbeamtengesetz (BBG) mit dem Ziel, auch frühere Beamte ohne Versorgungsbezüge in den Anwendungsbereich der dort vorgesehenen Vorschriften einzubinden. Bislang müssten Ruhestandsbeamte und frühere Beamte mit Versorgungsbezügen die Aufnahme einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes ihren letzten obersten Dienstbehörden anzeigen, wenn ihre neue Tätigkeit in Zusammenhang mit ihrer früheren dienstlichen Tätigkeit in Verbindung steht. Dabei könne eine solche Beschäftigung untersagt werden, wenn zu befürchten sei, dass hierdurch dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Für entlassene Beamte ohne Versorgungsbezüge gälten diese Einschränkungen nicht. In solchen Fällen sehe das Beamtenrecht keine Möglichkeit vor, eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes zu untersagen. Aus Sicht der Fraktion zeigt die Wirklichkeit, dass diese Regelung zu kurz greife. In der Praxis würden Versorgungsansprüche wechselnder Beamter häufig vom neuen Arbeitgeber übernommen, womit sich ein Beamter von den bisherigen Beschränkungen nach dem BRRG und dem BBG "freikaufen" lassen könne. Ein Wechsel in die Privatwirtschaft sei dann selbst in Fällen möglich, bei denen die Gefahr einer Beeinträchtigung dienstlicher Interessen bestehe. Diese Lücke gelte es zu schließen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_228/02
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