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231/2004
Stand: 29.09.2004
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Union: Fototafeln zum 17. Juni-Aufstand am Finanzministerium hängen lassen

Kultur und Medien/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass die aus Anlass des 50. Jahrestages des Volksaufstandes in der DDR am 17. Juni 2003 am Bundesfinanzministerium in Berlin angebrachten Fototafeln der Arbeitsgemeinschaft "13. August" dauerhaft dort hängen dürfen. Dies verlangt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (15/3800). Die Arbeitsgemeinschaft hatte mit Zustimmung des Finanzministeriums Fototafeln zum Gedenken an die Opfer an der Fassade des Ministeriums angebracht. Diese Fototafeln, so die Union, seien das bislang einzige deutlich wahrnehmbare Denkmal für die Aufständischen und das Gegenstück zum ebenfalls an der Hausfassade befindlichen Wandgemälde, das propagandistisch das SED-Regime verherrliche. Die Fototafeln sollen das im Boden vor dem Gebäude eingelassene Denkmal ergänzen, heißt es in dem Antrag. Der Bundesfinanzminister als Hauseigentümer solle nach einer Lösung suchen, damit die Fototafeln hängen bleiben können. Juristische Auseinandersetzungen vor Berliner Zivilgerichten seien "der Sensibilität des Themas nicht angemessen". Sie verhinderten ein würdiges Gedenken und könnten zu keinem befriedigenden Ergebnis führen, so die Auffassung der Unionsfraktion.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_231/04
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