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240/2004
Stand: 07.10.2004
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Agrarförderung auf regionale Besonderheiten abstimmen

Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung stimmt die Agrarförderung jetzt stärker auf regionale Besonderheiten ab. Dies geschehe dadurch, dass die Erarbeitung ländlicher Entwicklungskonzepte gefördert wird, wie aus einem Bericht der Regierung über die künftige Gestaltung der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (15/3797) hervorgeht. Um regionale Entwicklungsprozesse schneller in Gang zu bringen, könne ein um fünf Prozentpunkte höherer Zuschuss gegeben werden, wenn Investitionen dazu dienen, ein regionales Entwicklungskonzept umzusetzen. Ab 2007 würden die Fördersätze dann um fünf Prozentpunkte für solche Maßnahmen gesenkt, die nicht dem Zweck des Entwicklungskonzepts dienen. Bei integrierten ländlichen Entwicklungskonzepten könnten bis zu 75 Prozent der Kosten, einmalig bis zu 50 000 Euro, gezahlt werden, heißt es in dem Bericht. Bis zu 70 Prozent der Kosten, jedoch höchstens 75 000 Euro jährlich, könnten fünf Jahre lang für das Regionalmanagement ausgegeben werden, um regionale Entwicklungsprozesse anzustoßen, zu organisieren und zu begleiten. Der ländliche Wegbau, der Ausbau von Rad- und Wanderwegen, Schutzhütten und Bootsanlegestegen könne mit maximal 55 Prozent, in den neuen Ländern mit maximal 75 Prozent und ab 2005 im Westen mit 50 Prozent im Osten mit bis 70 Prozent gefördert werden

Was die Fördergrundsätze für den Zeitraum von 2005 bis 2008 angeht, will sich die Regierung nach eigenen Angaben für den Erhalt der Gemeinschaftsaufgabe einsetzen. Allerdings könnten weder Bund noch Länder den Agrarsektor von der Haushauskonsolidierung ausnehmen. Die Regierung will daher die Fördermöglichkeiten stärker auf die von der EU finanzierten Maßnahmen ausrichten, damit sich die Finanzmittel gegenseitig verstärken können. Bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (Agrarinvestitionsförderprogramm) sei die Vergabe von Bürgschaften unter Beteiligung des Bundes auf die neuen Länder begrenzt und laufe zum Jahresende aus. Einige Länder hätten beantragt, die Förderung fortzusetzen, andere hätten vorgeschlagen, eine für das gesamte Bundesgebiet geltende Bürgschaftsregelung einzuführen. Aus Sicht des Bundes müsste eine bundesweite Bürgschaftsregelung die allgemeinen Grundsätze des Bundes für Bürgschaften beachten und die Möglichkeiten der Länder für eigene Regelungen berücksichtigen, heißt es.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_240/06
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